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Lohnerhöhungen werden schlagend

Das Jahr 2018 bringt in Österreich in finanzieller Hinsicht etliche auch gesetzliche Neuerungen und Änderungen und damit auch mehr im Börsel. So werden die mit Beginn des neuen Jahres vereinbarten Lohnerhöhungen schlagend. Sie liegen teils deutlich über der von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) prognostizierten Inflationsrate von 1,7 Prozent.

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Besonders gut sieht es für die Metaller aus: Sie erhalten drei Prozent mehr Lohn und Gehalt. Auch die 130.000 Beschäftigten der metalltechnischen Industrie bekommen - rückwirkend mit 1. November - drei Prozent mehr Lohn und Gehalt.

Außerdem steigen die Auslandsdiäten, und die Karenzanrechnungen werden verbessert. Dafür kommen die Arbeitnehmer den Arbeitgebern bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit entgegen, indem die Zeitkontovereinbarung verlängert wird. Die Zulagen und Lehrlingsentschädigungen werden um drei Prozent erhöht, die Aufwandsentschädigungen um 1,9 Prozent.

Mehr Gehalt für Beamte, Pensionisten und im Handel

Das Gehaltsplus von 2,35 bis 2,6 Prozent für die knapp 400.000 Angestellten im österreichischen Handel gilt ab 1. Jänner. Das Einstiegsgehalt wurde auf 1.636 Euro erhöht. Lehrlingsentschädigungen werden überdurchschnittlich mit Fixbeträgen von 20 Euro im ersten Lehrjahr bis 40 Euro im vierten Lehrjahr angehoben. Das Gehaltsplus bei den Beamten von 2,33 Prozent gilt ebenfalls ab Jahresbeginn.

Pensionen bis zu 1.500 Euro werden um 2,2 Prozent erhöht. Zwischen 1.500 und 2.000 Euro gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 Euro. Bei Ruhensbezügen darüber hinaus bis zu 3.355 Euro wird exakt die Inflation abgegolten. Danach sinkt die Erhöhung linear ab. Wer mehr als 4.980 Euro Pension bezieht, bekommt überhaupt keine Aufstockung. Keine Aufstockung ihrer Gehälter haben sich die Politiker genehmigt.

Datenaustausch bei Steuerveranlagung

Für Steuerzahler bringt das Jahr 2018 auch eine bürokratische Erleichterung. Für bestimmte Sonderausgaben (u. a. Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten) wird ab der Veranlagung für 2017 ein automatischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Daten fließen automatisiert in den Einkommensteuerbescheid ein.

Die Organisationen wie z. B. die Religionsgemeinschaften und die Spendenorganisationen müssen dazu die bezahlten Beträge bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmalig wird das für das Veranlagungsjahr 2017 bis zum 28. Februar 2018 der Fall sein.

Die Finanzverwaltung übernimmt die übermittelten Sonderausgabendaten automatisiert in den Einkommensteuerbescheid. Lösen die übermittelten Beträge eine Steuergutschrift aus, kann sich auch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung ergeben. Eine Angabe auf den entsprechenden Steuerformularen oder in FinanzOnline ist nicht mehr notwendig. Die bereits übermittelten Daten können jederzeit online eingesehen werden.

Kleine Erhöhung bei Familienbeihilfen

Das neue Jahr bringt auch Familien mit Kindern ein kleines Plus: Die Familienbeihilfe wird mit 1. Jänner um 1,9 Prozent erhöht. Die Familienbeihilfe beträgt ab Jahresbeginn für Kinder ab der Geburt 114 Euro, ab drei Jahren 121,90 Euro, ab zehn Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,10 Euro. Auch die „Geschwisterstaffel“ für Familien mit mehreren Kindern steigt geringfügig (so erhöht sich der Gesamtbetrag dann zum Beispiel bei zwei Kindern um 6,90 Euro für jedes Kind). Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder erhöht sich auf 155,90 Euro.

Fortgesetzt wird im neuen Jahr auch der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Bund stellt den Ländern 2018 für zusätzliche Krippen- und Kindergartenplätze weitere 52,5 Mio. Euro zur Verfügung. Außerdem steht mittlerweile ein Onlinerechner unter Gleich-berechnet.gv.at für partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung im Netz. Mit diesem können verschiedene Varianten von Kinderbetreuungsgeld, Teilzeit- und Vollzeiterwerbstätigkeit durchgerechnet werden. Der Rechner bietet 2018 auch eine übersichtliche Kalenderfunktion für Partner.

Pflegeregress fällt

Gute Nachrichten gibt es auch für Familien mit Pflegebedürftigen: Mit dem Wegfall des Regresses gibt es eine Erleichterung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit der Neuregelung dürfen die Länder nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen, die in stationären Heimen aufgenommen sind, zugreifen.

Diese Regelung umfasst sämtliches Vermögen ohne Berücksichtigung von dessen Höhe. Darunter fallen auch Immobilien, Liegenschaften, Wohnungseigentum, Barvermögen und Sparbücher. Auch auf das Vermögen der Angehören, Erben und Geschenknehmer der Betroffenen darf nicht mehr zugegriffen werden. Bisher konnte beispielsweise eine Eigentumswohnung entsprechend belastet werden. Die neue Regelung gilt auch für bereits laufende Verfahren, diese sind einzustellen.

40.000 Betroffene laut Ministerium

Weiterhin einbehalten werden der Großteil der Pension und ein Teil des Pflegegeldes von Heimbewohnern. Den Betroffenen verbleiben 20 Prozent der Pension sowie zehn Prozent des Pflegegeldes des Stufe drei (derzeit 45,20 Euro) monatlich.

Im Sozialministerium geht man davon aus, dass auch stationäre Einrichtungen, die primär der Betreuung von Menschen mit Behinderungen dienen, von den Bestimmungen umfasst sind. Das gilt auch für alternative Wohnformen (wie etwa Wohngemeinschaften) mit zumindest nachts bestehender Rufbereitschaft. Laut Ministerium werden schätzungsweise 40.000 Menschen bzw. deren Familien von der Abschaffung des Pflegeregresses profitieren.

Keine Erhöhung des Pflegegeldes

Erneut gleich bleibt im Jahr 2018 die Höhe des Pflegegeldes. In Stufe eins erhält man weiterhin 157,30 pro Monat, in Stufe zwei 290 Euro, in Stufe drei 451,80 Euro, in Stufe vier 677,60 Euro, in Stufe fünf 920,30 Euro, in Stufe sechs 1.285,20 Euro und in Stufe sieben 1.688,90 Euro. Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes gab es mit 1. Jänner 2016 - und zwar um zwei Prozent.

Unverändert bleibt auch die Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger. Sie beträgt monatlich bis zu 1.100 Euro bei unselbstständigen Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Werkverträgen von selbstständigen Betreuungskräften.

Koalition will Arbeitslosenversicherung senken

Es könnte noch weitere finanzielle Entlastungen 2018 geben: ÖVP und FPÖ einigten sich kurz vor Weihnachten bei ihrer ersten Regierungssitzung auf die Senkung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Konkret sollen in einem ersten Schritt die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen bis zu einem Betrag von 1.948 Euro erhöht werden.

Gleichzeitig sollen die Lohn- und Einkommensteuertarife angepasst werden, damit die Senkung der ALV-Beiträge nicht wechselseitig egalisiert wird. Damit werde auch der jüngst beschlossenen schrittweisen Anhebung des Mindestlohns auf 1.500 Euro Rechnung getragen, hieß es aus dem Ministerrat. Laut ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger sollen 620.000 Österreicher von der Maßnahme betroffen sein und im Schnitt eine Entlastung von über 300 Euro erreicht werden. Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge soll frühestens mit 1. Juli 2018 in Kraft treten.

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