EU-Kommission vermisst Solidarität
Wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise hat die EU-Kommission am Donnerstag eine Klage gegen Polen, Tschechien und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. Ziel sei es, die drei Länder doch noch dazu zu bringen, sich an der 2015 beschlossenen Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien zu beteiligen, erklärte die Brüsseler Behörde.
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Die EU-Staaten beschlossen vor zwei Jahren per Mehrheitsentscheidung eine Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien. Die drei nun mit einer Klage konfrontierten Länder weigern sich allerdings bis heute, sich daran wie vorgesehen zu beteiligen - obwohl der EuGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestätigt hat.
„Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedsstaaten davon zu überzeugen (...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen“, sagte der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos zur nun beschlossenen Klage in Luxemburg. Leider habe es aber bisher keine Bewegung gegeben.
In die nächste Runde geht die Auseinandersetzung um die EU-Flüchtlingspolitik vermutlich Ende kommender Woche beim Dezember-Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Sie wollen darüber beraten, wie Kompromisse bei den strittigen Fragen aussehen könnten. Ein Durchbruch wird allerdings nicht erwartet.
Polen will an bisherigem Standpunkt festhalten
Auch nach einer EU-Klage vor dem EuGH will Polen keine Flüchtlinge im Zuge einer Umverteilung aufnehmen. Das Land ändere „mit Sicherheit“ nichts an seiner Entscheidung, sagte der polnische Innenminister Mariusz Blaszczak am Donnerstag. Auch das polnische Außenministerium ließ verlauten, dass Polen „bereit ist, seinen Standpunkt vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen“.
Fast keiner der Mitgliedsstaaten sei den Ministeriumsangaben zufolge seinen Verpflichtungen in dieser Frage nachgekommen. Das deute drauf hin, dass „die Anwendung dieses Instruments verfrüht war und nicht auf einem wirklichen Kompromiss zwischen den Staaten beruhte, als im Jahr 2015 darüber entschieden wurde“.
Ungarn ortet Intrige
Der neue tschechische Ministerpräsident Andrej Babis zeigte keine Bereitschaft zum Einlenken. Er wolle die EU-Kommission überzeugen, ihre Klage gegen sein Land zurückzuziehen, sagte der 63-Jährige der Agentur CTK. Die Quoten seien Unsinn und würden nur extremistischen Parteien in Europa zu stärkerer Popularität verhelfen, kritisierte der Gründer der liberal-populistischen ANO-Partei. Die Entscheidung der EU-Kommission, den Klageweg zu beschreiten und das Timing ihrer Bekanntgabe kurz vor dem EU-Gipfel am 14. und 15. Dezember bezeichnete Babis zudem als „höchst unglücklich“.
Die ungarische Regierungspartei FIDESZ vermutet den liberalen US-Milliardär George Soros als den eigentlichen Drahtzieher hinter den Entscheidungen der Europäischen Kommission. „Das unter dem Einfluss des Soros-Imperiums stehende Brüssel hat das Sperrfeuer auf Ungarn eröffnet“, teilte die Partei des rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban in Budapest mit.
Timmermans fordert Reform
Vizekommissionspräsident Frans Timmermans forderte unterdessen alle EU-Staaten auf, sich bis Juni kommenden Jahres auf eine Reform des europäischen Asylsystems zu verständigen. Diese soll unter anderem dauerhaft regeln, wie künftig im Fall einer Flüchtlingskrise besonders stark betroffene Staaten entlastet werden.
Eine Lösung könnte nach Angaben von Timmermans darin bestehen, ein Konzept zu beschließen, das in schweren Krisensituationen eine Umverteilung inklusive Aufnahmepflicht vorsieht. In weniger problematischen Situationen würde eine Umverteilung aufgrund freiwilliger Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten erfolgen, bei einer nur sehr geringen Zahl an Flüchtlingen gar keine.
Das neue System würde eine weitreichende Abkehr von der bisher gültigen Dublin-Verordnung darstellen. Diese sieht vor, dass grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich EU-Boden betreten hat. In der jüngsten Flüchtlingskrise hatte sich die Dublin-Verordnung allerdings als nicht praktikabel erwiesen, weil Länder wie Griechenland die große Zahl an Schutzsuchenden nicht stemmen konnten und Flüchtlinge weiter in andere EU-Länder weiterziehen konnten.
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