Verstoß gegen deutschen Datenschutz?
Facebook muss sich in Deutschland an dortiges Datenschutzrecht halten. Davon zeigt sich der Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, in einem Ende Oktober bekanntgewordenem Gutachten überzeugt. Ob deutsche Datenschutzbehörden künftig gegen das Ausspionieren von Nutzercomputern durch Facebook einschreiten könnten, soll nun das im Frühjahr erwartete EuGH-Urteil klären.
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Anlass des Streits ist die Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, ihre Firmenseite bei Facebook, eine Fanpage, zu schließen. Dagegen wehrt sich die Wirtschaftsakademie, die ein privates Bildungsunternehmen ist.
Verschwiegenes Tracking-Cookie
Hintergrund ist das „Webtracking“. Beim Aufruf der Seite installiert Facebook beim Nutzer automatisch ein Tracking-Cookie, das den Computer ausspäht, etwa den Standort und das Surfverhalten des Nutzers. Die Daten verwendet Facebook unter anderem für zielgerichtete Werbung. Deutsches Datenschutzrecht erlaubt das nur, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat. Im vorliegenden Fall würden die Nutzer aber nicht einmal über den Einsatz des Cookies informiert, rügte die Datenschutzbehörde.
Mitverantwortung bei Fanpage-Betreiber
Nach Überzeugung von Rechtsgutachter Bot ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage, hier also die Wirtschaftsakademie, für den Datenschutzverstoß durchaus mitverantwortlich. Denn mit dem Betrieb der Fanpage ermögliche sie Facebook das Ausspionieren der Nutzercomputer. Aber auch Facebook selbst müsse sich an das deutsche Datenschutzrecht halten.
Sofern der EuGH dem nicht bindenden Gutachten von Bot folgt, dürften die deutschen Behörden das dortige Datenschutzrecht daher gegenüber den Betreibern einer Fanpage durchsetzen. Ebenso könnten sie aber auch direkt gegenüber Facebook anordnen, das rechtswidrige Ausspionieren von Nutzer-PCs in Deutschland zu unterlassen.
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