Künftig gleiche Bezahlung
EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen setzt bei den Verhandlungen der europäischen Arbeits- und Sozialminister über eine Verschärfung der Entsenderichtlinie auf einen schnellen Kompromiss. Sie glaube, dass es bei den Gesprächen am Montag in Luxemburg „einen Durchbruch“ geben könne, so Thyssen.
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„Arbeitnehmer und Unternehmen erwarten, dass wir dieses Mal zu einer Einigung kommen“, sagte Thyssen der deutschen Zeitung „Die Welt“ (Montag-Ausgabe). Die Regelung ermöglicht es, dass Unternehmen Mitarbeiter zur Arbeit in ein anderes EU-Land schicken. Sichtbar ist das etwa auf heimischen Großbaustellen, auf denen häufig Bauarbeiter aus süd- und osteuropäischen Ländern tätig sind. Gewerkschaften beklagen Preis- und Sozialdumping.
„Nicht wie im Dschungel“
Ein Reformvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass künftig dieselbe Arbeit an ein und demselben Ort in der Regel gleich bezahlt werden muss. Entsandte Arbeitnehmer könnten nicht mehr fundamental schlechter bezahlt werden als die Kollegen im Gastland. „Ich bin voll und ganz für Freizügigkeit. Aber es kann nicht zugehen wie im Dschungel“, sagte Thyssen.
Die EU-Entsenderichtlinie ist vor allem zwischen west- und osteuropäischen Staaten umstritten. Frankreich und Österreich etwa drängen darauf, dass bei Entsendungen von Arbeitnehmern in ein anderes EU-Land für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn bezahlt werden müsse, und warnen vor Lohn- und Sozialdumping. Pflegerinnen aus Osteuropa, die bei der Heimpflege hierzulande nicht wegzudenken sind, fallen nicht unter die Entsenderichtlinie. Sie können nur als Selbstständige tätig werden.
Dauer der Entsendung umstritten
In Frankreich ist die Richtlinie vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit seit Jahren ein Streitthema, die Rechtsextreme Marine Le Pen hatte im Wahlkampf vehement ihre Abschaffung gefordert. Das Land drängt in den Verhandlungen nun etwa darauf, Entsendungen auf ein Jahr zu begrenzen.
Österreich drängt auf eine möglichst kurze Frist - Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) sprach sich im Sommer für eine maximale Dauer von sechs Monaten aus. Der Hintergrund: In Österreich liege die durchschnittliche Entsendedauer lediglich zwischen einem und sechs Monaten. Ein Vorschlag des EU-Parlaments und der Kommission sieht allerdings zwei Jahre vor. Bei 24 Monaten käme die Regelung für Österreich praktisch kaum zur Anwendung.
Während westeuropäische Länder auf eine Änderung drängen, sehen manche östliche EU-Staaten wie Polen die geplante Neuregelung als Gefahr für heimische Unternehmen. Letztere haben in Ländern wie Frankreich und Deutschland nicht selten Wettbewerbsvorteile, weil sie ihren Arbeitern Löhne auf Heimatniveau zahlen.
Verhandlungen mit EU-Parlament
Wenn sich die Sozialminister der EU-Staaten in Luxemburg einigen, stehen noch Verhandlungen mit EU-Parlament und Kommission bevor. Bereits vor einer Woche hatte sich der Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments auf einen eigenen Reformvorschlag geeinigt. Dieser liegt auch dem Ministerrat vor - allerdings dürfte er kaum ohne Änderungen angenommen werden. Außerdem muss die endgültige Fassung noch vom Plenum des EU-Parlaments beschlossen werden.
Alle Subunternehmen eingeschlossen
Der Kompromiss sieht eine Einbindung aller Subunternehmer vor, der Hauptunternehmer haftet für die Einhaltung aller Bestimmungen durch den Subunternehmer. Die Dauer der Entsendung soll 24 Monate betragen mit der Möglichkeit zur ausnahmsweisen Verlängerung, bevor der Arbeitnehmer voll unter das Arbeitsrecht des Ziellandes fällt. Der Fristenlauf soll am ersten Tag der Entsendung beginnen. Alle Kollektivverträge, die auf einer speziellen Website vom Zielland veröffentlicht werden, sollen für alle entsendeten Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Entsendung gelten.
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