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Kehraus im Parlament

Neben der Angleichung von Arbeitern und Angestellten ist im Nationalrat am Donnerstag auch noch eine erkleckliche Zahl weiterer Beschlüsse gefasst worden - einige Male gegen die Stimmen von ÖVP und NEOS. Mittgestimmt hat die ÖVP bei einer Pensionserhöhung, bei der sich die Beamtengewerkschaft allerdings übergangen fühlt.

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Niedrige Pensionen werden im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate erhöht. Bezieher besonders hoher Renten bekommen dafür gar nichts. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Nationalrat gegen die Stimmen von NEOS.

Konkret ist vorgesehen, dass Pensionen - inklusive Ausgleichszulage - bis zu einer Höhe von 1.500 Euro um 2,2 Prozent angepasst werden. Zwischen 1.500 und 2.000 Euro gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 Euro. Bei Ruhensbezügen darüber hinaus bis zu 3.355 Euro wird exakt die Inflation, also eben die errechneten 1,6 Prozent, abgegolten. Danach sinkt die Erhöhung linear ab. Wer mehr als 4.980 Euro Pension bezieht, bekommt überhaupt keine Aufstockung.

GÖD will Erhöhung auch für höhere Pensionen

Abgelehnt wurde die Vorlage einzig von NEOS, die ein Wahlgeschenk sahen: „Das Geld der Enkel und Urenkel wird aus dem Fenster geschmissen“, ärgerte sich Sozialsprecher Loacker. Noch dazu würden etwa Ausgleichszulagenbezieher durch die Pensionserhöhung gerade einmal mit 5,30 Euro pro Monat profitieren. Für Opferrenten wurde ebenfalls eine Anhebung über der Inflation vereinbart. Diese ist mit 2,2 Prozent veranschlagt.

Die ÖVP-dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) will die Pensionserhöhung vor die Höchstgerichte bringen - um eine bessere Anpassung für höhere Pensionen zu erreichen. Denn Personen, die Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage entrichtet haben - also Beamte -, würden massiv benachteiligt, kritisierte GÖD-Chef Norbert Schnedl. Beamte hätten teilweise doppelt oder dreimal so hohe Abgaben entrichtet wie ASVG-Versicherte, so die Begründung. Am Mittwoch war ein Entwurf der ÖVP bekanntgeworden, in dem eine Aufstockung von Pensionen auch über 4.980 Euro vorgesehen war. Die Volkspartei sprach allerdings von einem „überholten Antrag“.

Notstandshilfe künftig partnerunabhängig

Das Partnereinkommen wird bei der Notstandshilfe nicht mehr angerechnet. Mit dem entsprechenden Beschluss im Nationalrat dürften vor allem viele Frauen in Zukunft auf eine höhere Leistung hoffen. Abgelehnt wurde die Vorlage von ÖVP und NEOS. Seitens der Volkspartei wurde verärgert festgestellt, dass schon wieder kurz vor der Wahl eine neue Ausgabe beschlossen werde, die das Defizit erhöhe und die Wirtschaft belaste. NEOS verwies darauf, dass Mehrkosten von 160 Millionen entstehen könnten.

Verbesserungen für Lehrlinge

Lehrlinge, die ihre Ausbildung nicht in ihrer Heimatregion absolvieren, müssen künftig die Internatskosten nicht mehr selbst begleichen. Zu tragen hat die Ausgaben der von den Arbeitgebern gespeiste Insolvenzentgeltfonds. Entlastet werden die Dienstgeber im Gegenzug dadurch, dass die Auflösungsabgabe bei Kündigungen mit Ende 2019 der Vergangenheit angehören wird.

Beschlossen wurden die entsprechenden gesetzlichen Änderungen von SPÖ, Freiheitlichen und Grünen. Von allen Fraktionen verabschiedet wurde die Aufstockung der Fördermittel für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland von 720.000 auf 1,2 Mio. Euro. Ferner wird beim freiwilligen Sozialjahr die Möglichkeit zum Einsatz im Gesundheitswesen, der mit Jahresende ausgelaufen wäre, unbefristet verlängert.

Ausbau der Kinderbetreuung

Am späten Abend wurde der Ausbau Kinderbetreuungseinrichtungen einhellig mit der Zustimmung zu einer Bund/Länder-Vereinbarung in die Wege geleitet. Durch einen Zweckzuschuss in der Höhe von 52,5 Mio. Euro will der Bund den qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots auch im kommenden Jahr vorantreiben. Vonseiten der Länder ist ein Kofinanzierungsanteil von 35 Prozent vorgesehen.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auch im nächsten Jahr bei den Kleinkindern. Wie bisher sind 65 Prozent der Mittel für die Null- bis Dreijährigen reserviert. Ein weiterer Fokus liegt auf den Öffnungszeiten. Ferner soll in die Qualität der Betreuung investiert werden, damit mehr Kindergartenpädagogen beschäftigt werden können, sowie in bauliche Maßnahmen.

Nichts wird es freilich vorerst mit der Vergabe der Mittel über eine Aufgabenorientierung, wie das ursprünglich im Finanzausgleich für das kommende Jahr vorgeschrieben worden war. Bisher konnte man sich hier nicht auf entsprechende Kriterien verständigen.

Mittel für Behindertenpolitik verdoppelt

Auch von allen Fraktionen mitgetragen wurde das Inklusionspaket, das die aus allgemeinen Budgetmitteln zweckgewidmeten Mittel für aktive Behindertenpolitik auf 90 Millionen verdoppelt. Zudem wird dem Behindertenanwalt die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage eingeräumt. Ferner sollen künftig große Kapitalgesellschaften auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden können.

Bankomatgebühr eingeschränkt

Die Bankomatgebühr wird geändert. Verrechnet werden darf sie nur noch, wenn den Kunden alternativ ein Zahlungskonto zu einem Pauschalentgelt angeboten wird, mit dem auch alle Bargeldabhebungen abgegolten sind. Das wäre es an sich noch nicht gewesen, was die ÖVP so empörte und zur Ablehnung der Vorlage im Nationalrat bewog. Denn es gibt auch noch einen Passus, der vorsieht, dass die Banken die Kunden von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien haben.

ÖVP und NEOS dagegen

ÖVP-Mandatarin Birgit Jank entrüstete sich, dass die Banken genötigt würden, den Mitbewerb zu finanzieren. Dieses Konzept werde nicht funktionieren und werde negative Auswirkungen auf die Konsumenten haben, so Jank. Auch NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer sieht in der Gesetzesänderung keinen notwendigen Eingriff. Denn es gebe ein ausreichendes Angebot an Banken. Der Kunde könne sich für ein anderes Institut entscheiden, das eine bessere Leistung biete.

Nicht wirklich zufrieden ist die FPÖ, weil der Gesetzesantrag der SPÖ nicht gut gemacht sei. Er könne auch für die Konsumenten unangenehme Effekte haben, so Abgeordnete Peter Wurm. Letztlich gaben die Freiheitlichen aber doch die nötigen Stimmen für die Mehrheit her.

Mietvertragsgebühr wird abgeschafft

Eine Einigung gab es bei der Mietvertragsgebühr: Diese wird für Wohnungen abgeschafft. Der Beschluss fand gegen die Stimmen der ÖVP statt. Derzeit hat der Vermieter einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von einem Prozent zu entrichten. Diese wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt.

In den Nachtstunden wurde auch eine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschlossen. Demnach soll die FMA künftig Rechtsauskünfte mittels Bescheid erteilen können. Das Gesetz eröffnet außerdem die Möglichkeit, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Vereinfachungen sind auch beim Prospektbilligungsverfahren angedacht, Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Ebenfalls fixiert wurde, dass die FMA und die Nationalbank in Zukunft auch Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausschreiben müssen.

Keine Schuldenbremse

Gescheitert ist die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung. Hatte das Vorhaben der Koalition im Jahr 2011 noch die Opposition zu Fall gebracht, war es diesmal die SPÖ, die nicht die Stimmen für die notwendige Zweidrittelmehrheit lieferte. Eine einfache Mehrheit hätte es durch ÖVP, FPÖ und NEOS gegeben.

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