1.500 Euro Mindestlohn für Wirtschaftskammer „Belastung“
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht die schrittweise Einführung des kollektivvertraglichen Mindestlohns von 1.500 Euro brutto bis 2020 als Belastungsprobe für manche heimische Betriebe. Für die betroffenen Branchen bringe es „erhebliche Belastungen“, sagte der stellvertretende Abteilungsleiter für Sozialpolitik in der WKÖ, Rolf Gleißner, in Reaktion auf eine aktuelle WIFO-Studie zum Mindestlohn.
„Volkswirtschaftlich mag die Etappenlösung der Sozialpartner zum Mindestlohn verkraftbar sein“, so Gleißner in einer Aussendung. Die Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohns auf 1.500 Euro brutto pro Monat bis zum Jahr 2020 betrifft rund 291.000 Personen, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten WIFO-Studie im Auftrag der Arbeiterkammer hervor.
Wirtschaft erwartet Entgegenkommen
Der durchschnittliche Stundenlohn der betroffenen Beschäftigten würde durch den Mindestlohn um 1,26 Euro bzw. 17,1 Prozent steigen. Das WIFO rechnet in seiner Simulation bei einem 1.500-Euro-Mindestlohn mit Einkommenssteigerungen für die Arbeitnehmer bzw. Mehrkosten für Unternehmer von 910 Mio. Euro.
Berücksichtigte man die in allen heimischen Kollektivverträgen vorgesehenen Sonderzahlungen, liege der österreichische Mindestlohn um circa 14 Prozent über dem deutschen Wert von 8,84 Euro pro Stunde, rechnete die WKÖ vor. Mit 1.500 Euro 14-mal im Jahr liege Österreich in Europa hinter Luxemburg an zweiter Stelle. „1.500 Euro Mindestlohn sind daher eine große Vorleistung der Wirtschaft. Im Gegenzug erwarten wir eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten und endlich Bewegung in der Arbeitszeit“, sagte Gleißner.
Mehr Konsum, weniger Exporte
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohnes sind nach Ansicht des WIFO „gering“. Das liege an einem „verhältnismäßig moderaten Anstieg der gesamten Haushaltseinkommen“ durch den Mindestlohn und an „den in gegensätzliche Richtungen laufenden Wirkungskanälen“.
„Insbesondere die Beschäftigung verändert sich kaum.“ Ein höheres verfügbares Einkommen führe zu steigenden Konsumausgaben, die Exporte würden aber aufgrund des Preiseffekts sinken. „Der Konsumeffekt ist dabei im unteren Einkommensdrittel am stärksten“, schreiben die Studienautoren.
In der Simulation wird von einer vollständigen Einführung des Mindestlohns im Jahr 2017 ausgegangen. Eine stufenweise Einführung bis zum Jahr 2020 wie von den Sozialpartnern vereinbart hätte aufgrund der Inflation in diesem Zeitraum „merklich schwächere Effekte, wenn nicht auch die Höhe des Mindestlohns angepasst wird“.