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Beim Sonnenbaden fotografiert

Die französische Justiz hat das Klatschmagazin „Closer“ wegen Oben-ohne-Fotos der britischen Herzogin Kate verurteilt. Das Strafgericht der Pariser Vorstadt Nanterre sprach der 35-Jährigen und ihrem Ehemann Prinz William zudem am Dienstag 100.000 Euro Schadenersatz zu.

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„Closer“ hatte mit der Veröffentlichung der heimlich aufgenommenen Fotos der barbusigen Kate beim Sonnenbaden im September 2012 weltweit für Schlagzeilen gesorgt - und sich den Zorn des britischen Königshauses zugezogen. Die Bilder zeigten Kate nur mit einer Bikinihose bekleidet auf der Terrasse eines Privatanwesens in der südfranzösischen Provence, dazu die Überschrift: „Oh my god!“ (O mein Gott!).

Eindrücke vom Prozess

Reuters/Jacky Naegelen

„Closer“-Anwältin Delphine Pando beim Eintreffen vor Gericht

„Ansehen des Paares förderliches Bild“

In einem Eilverfahren untersagte die französische Justiz damals jegliche Weiterverbreitung der Fotos. Zugleich stellten William und Kate Strafanzeige. Der Prozess hätte Anfang Jänner beginnen sollen, wurde aber auf Antrag eines Anwalts verschoben, der Prozess begann dann im Frühling.

Eindrücke vom Prozess

Reuters/Jacky Naegelen

Aurelien Hamelle, der Anwalt von Herzogin Kate und Prinz William

Die Anwälte des Magazins wollten an den Bildern der Royals nichts Verwerfliches erkennen. Nicht nur gebe es ein „legitimes Interesse“ an deren Veröffentlichung, argumentierten sie in dem Prozess. Die Fotos hätten auch ein „dem Ansehen des Paares förderliches Bild“ gezeigt - ein Argument, das die Gegenseite nicht nachvollziehen konnte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Magazin „Schamlosigkeit“ vor und forderte „sehr hohe Geldstrafen“ für die Angeklagten.

Kate und William: Signal der Abschreckung

William und Kate, die inzwischen einen Sohn und eine Tochter haben und, wie am Montag verkündet wurde, ein drittes Kind erwarten, wollten mit der hohen Schadenersatzforderung von 1,5 Millionen Euro auch ein Signal der Abschreckung aussenden.

William, Nummer zwei der britischen Thronfolge, erinnerte bei dem Prozess in einem von seinem Anwalt verlesenen Schreiben an den dramatischen Tod seiner Mutter Diana. Die „Königin der Herzen“ war 1997 - der Todestag jährte sich vergangene Woche zum 20. Mal - in Paris bei der Flucht vor Paparazzi bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Die Veröffentlichung der Fotos von ihm und seiner Frau sei „schockierend“ und „schmerzhaft“ gewesen, schrieb William, erinnere sie doch an „die Belästigung, die Ursache für den Tod meiner Mutter Diana war“.

Paparazzi stritten alles ab

Angeklagt worden waren die „Closer“-Chefredakteurin, der damalige Chef des „Closer“-Verlags Mondadori und zwei Paparazzi einer Pariser Fotoagentur. Diese sollen die Oben-ohne-Aufnahmen geschossen haben, was sie aber bestritten. Die französische Polizei hatte durch einen Abgleich von Handydaten und Hotelreservierungen zeigen können, dass sich die Fotografen damals in der Gegend aufhielten.

Vor Gericht verantworten mussten sich im Mai auch der damalige Herausgeber der Regionalzeitung „La Provence“ und eine Fotografin des Blatts. Die Zeitung hatte eine Woche vor „Closer“ Fotos der Herzogin von Cambridge im Bikini veröffentlicht - anders als bei „Closer“ waren die Brüste der Herzogin aber nicht zu sehen.

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