FPÖ beharrt auf Ausschluss von „Scheinstaatsbürgern“

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Die FPÖ beharrt darauf, dass Staatsbürger, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen, von der Nationalratswahl ausgeschlossen werden. Das vom Wahlrechtsexperten Gerhard Strejcek vorgelegte Gutachten bezeichnete Generalsekretär Herbert Kickl als „höchst fragwürdig“, denn Strejcek liege mit seinen Aussagen „völlig falsch“, so Kickl heute.

Der ao. Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien hatte für das Innenministerium ein Gutachten erstellt. Der Idee der Freiheitlichen, dass die Wahlbehörden im (Mitte August startenden) Richtigstellungsverfahren 20.000 Türken aus den Wählerverzeichnissen streichen könnten, weil sie unrechtmäßige Doppelstaatsbürger sein könnten, erteilte Strejcek darin eine klare Absage.

Kickl-Kritik an Sobotka

Strejcek argumentiere etwa, dass auch bei einem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft „ex lege“, wie er bei der Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsbewilligung durch österreichische Behörden stattfindet, ein Bescheid der jeweils für die Staatsbürgerschaft zuständigen Landesbehörde nötig sei. Kickl meinte dazu in einer Aussendung: „Die Unrichtigkeit dieser Annahme hat der Oberste Gerichtshof bereits 1984 festgestellt.“

Er kritisierte weiters den „Versuch“ von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die Verantwortung in dieser Frage „mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens“ abzuwälzen. Die Wahlbehörde habe die „Scheinstaatsbürger“ daher umgehend zu streichen, forderte Kickl.