Debatte über Besuchsrecht
Der Tempelberg liegt in der Altstadt Jerusalems. Juden und Muslimen gilt er gleichermaßen als bedeutendes Heiligtum. Vor fast zwei Jahren entzündete sich eine neue palästinensische Anschlagswelle an der Frage, wer den Hügel besuchen und dort beten darf.
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Die Muslime nennen ihn Haram al-Scharif (edles Heiligtum). Nach islamischer Überlieferung ritt der Prophet Mohammed von dort aus mit seinem Pferd in den Himmel. An dieser Stelle steht heute der Felsendom, mit dessen Bau im Jahr 687 begonnen wurde. Die goldene Kuppel ist ein bekanntes Wahrzeichen Jerusalems. Zusammen mit der benachbarten Al-Aksa-Moschee ist der Felsendom das drittwichtigste islamische Heiligtum.

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/Washington Post
Für beide Religionen von Bedeutung
Für die Juden ist der Ort ebenfalls von höchster Bedeutung, weil dort zwei jüdische Tempel standen. Die Westmauer (Klagemauer) am Fuß des Tempelbergs ist der Überrest der ehemaligen westlichen Stützmauer des zweiten Tempels. Er wurde in der Zeit des Königs Herodes (73 bis 4 vor Christus) erbaut und von den Römern im Jahr 70 zerstört.
Jordanien ist bis heute Hüter der religiösen islamischen Stätten im arabisch geprägten Ostteil Jerusalems, den Israel 1967 erobert und später annektiert hat. Das Tempelberg-Plateau mit den beiden Moscheen untersteht heute der islamischen Wakf-Stiftung. Nur Muslimen ist es erlaubt, dort zu beten. Rechte jüdische Organisationen wollen dieses Recht auch für Juden durchsetzen. Muslime empfinden den Besuch von Juden auf dem Tempelberg als Provokation.