Reform der Invaliditätspension verursachte Mehrkosten

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Die Reform der Invaliditätspension hat weder die erhofften Einsparungen gebracht noch Menschen in ausreichendem Maß zurück ins Arbeitsleben geführt. Das ergab eine Rechnungshof-Prüfung. Dieser zufolge wird das Budget in den Jahren 2014 bis 2018 nicht wie angekündigt um knapp 649 Millionen entlastet, sondern es werden Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen entstehen.

Das liegt unter anderem an der höheren Geldleistung bei Rehamaßnahmen, dem Zusatzaufwand für Case-Management sowie an den geringeren Spareffekten aufgrund der niedrigen Genesungs- und damit Wiedereingliederungsrate.

Gesundungsrate weit unter Erwartungen

Grundsatz der Reform war, dass mit dem Jahr 2014 die unbefristete Invaliditätspension für unter 50-Jährige abgeschafft wurde. Die Betroffenen wanderten von der Zuständigkeit der Pensionsversicherung in jene von AMS bzw. Krankenkassen. Dort sollten sie über ein Umschulungs- bzw. Rehageld wieder gesund und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden.

Die Erfolge hierbei waren freilich wesentlich geringer als vom damals noch von Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geleiteten Sozialministerium angenommen. Statt einer erwarteten Gesundungsrate von 90 Prozent betrug diese bisher nur zwischen elf und 16 Prozent. Der Erfolg auf dem Arbeitsmarkt lag mit zwölf bis 25 Prozent der ehemaligen Rehageldbezieher ebenfalls weit unter den Erwartungen von rund 60 Prozent.

Pensionsantrittsalter im Steigen

Immerhin, etwa Positives hatte der Rechnungshof doch noch zu berichten. Das Pensionsantrittsalter stieg tatsächlich, und das nicht nur wegen des statistischen Tricks mit dem Herausfallen der vormaligen Invaliditätspensionisten aus der Statistik. Konkret lag das Antrittsalter 2015 bei 60,2 Jahren. 2010 war es noch bei 58,1 Jahren gelegen. Nimmt man den statistischen Effekt durch die Umgruppierung der Rehageldbezieher heraus, lag das Antrittsalter immer noch bei 59,1 Jahren und damit im Plus.

Stöger sieht Verbesserungspotenzial

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) sagte, dass er sich beim Beschluss der Reform auch mehr erwartet hätte. Es sei richtig, dass die Fallzahlen gering seien, „das muss verbessert werden“. Allerdings sei die Evaluierung sehr kurz nach der Einführung durchgeführt worden.

Das sei zwar richtig gewesen, aber das System sei eben noch nicht etabliert gewesen. Das Sozialministerium bekräftigte auch, dass der Ansatz Rehabilitation vor Pension richtig sei. Die betroffenen Personen gehörten nicht in die Pensionsversicherung und auch nicht ins AMS, sie benötigten Hilfe zur Überwindung ihrer Krankheit.