EU will sich nicht auf „Brexit“ fokussieren
Die britische Premierministerin Theresa May ist nach der jüngsten Wahlschlappe und dem Verlust der absoluten Mehrheit innenpolitisch stark unter Druck. Umso wichtiger ist es für sie, beim heiklen Thema „Brexit“ Fortschritte zu machen. Auf dem EU-Gipfel machte sie den anderen 27 Staats- und Regierungschefs ein Angebot in einer der zentralen Fragen. Die Reaktion war wohlwollend und positiv, in der Sache aber deutlich.
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May hatte ihren Kolleginnen und Kollegen Donnerstagabend in Brüssel einen Vorschlag über den Status von derzeit mehr als drei Millionen EU-Bürgern in Großbritannien nach dem „Brexit“ vorgelegt. Laut diesem sollen die Menschen, die oft Familie und Lebensmittelpunkt auf der Insel haben, weiter dort leben dürfen. Es war das erste Mal, dass die britische Regierungschefin konkrete Angaben zu diesem Thema machte.
Merkel: Zukunft der EU-27 hat „Vorrang“
Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel nannte Mays Angebot einen „guten Anfang“. „Theresa May hat uns heute deutlich gemacht, dass Bürgerinnen und Bürger der EU, die sich schon fünf Jahre in Großbritannien aufhalten, volle Rechte behalten können.“ Es gebe aber bei den Verhandlungen zum Austritt des Landes aus der EU „noch viele offene“ Punkte, sagte Merkel nach dem Ende des ersten Tages des Gipfels in Brüssel.
Bereits zuvor hatte Merkel in Brüssel aber auch deutlich gemacht, dass es beim Gipfel an sich nicht um Großbritannien gehe. Für sie habe vielmehr „die Gestaltung der Zukunft“ der verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten „Vorrang auch vor der Frage der Verhandlungen mit Großbritannien über den Austritt“. Zwar wolle die EU die „Brexit“-Gespräche „in gutem Geist“ führen, so Merkel: „Aber der klare Fokus muss auf der Zukunft der 27 liegen.“ Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der erstmals an einem EU-Gipfel teilnimmt, betonte die Notwendigkeit, dass die nach dem Austritt Großbritanniens verbleibenden 27 EU-Staaten ihre Zusammenarbeit rasch verstärken.
Kern: Noch nicht alle Fragen geklärt
Auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) sieht in Mays Vorschlag für Bürgerrechte nach einem „Brexit“ noch nicht alle Fragen geklärt. Es sei „ein erster Vorschlag, über den man einmal diskutieren kann. Der regelt allerdings nicht das gesamte Problem“, sagte Kern, der noch eine Reihe offener Fragen ortet. Es seien „noch genug Menschen davon betroffen, für die es Unklarheit gibt“. Das müsse jetzt in den Verhandlungen präzisiert werden.
May verdiene als amtierende Premierministerin vollen Respekt. Was allerdings bei den Gesprächen auffalle, sei, dass es in Großbritannien große Unsicherheit über die eigene Position gebe. „Das macht es natürlicher auch schwieriger für uns, unsere Positionen festzulegen.“ Größte Schwierigkeit werde die Regelung der finanziellen Verpflichtungen sein. Großbritannien müsse für langfristig eingegangene Verpflichtungen bezahlen, so Kern, der zudem sagte: „Ich gehe davon aus, dass die Nettozahler hier nicht zur Kasse gebeten werden.“
EU-Spitze unzufrieden
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zeigte sich Freitagfrüh mit Mays Vorschlag nicht zufrieden. Auf eine entsprechende Frage sagte Juncker vor Beginn des Gipfeltages: „Nein. Das ist ein erster Schritt. Aber der ist nicht ausreichend“.
Auch EU-Ratspräsident Donald Tusk zeigte sich enttäuscht über die Vorschläge Mays. „Mein erster Eindruck ist, dass das Angebot des Vereinigten Königreichs unter unseren Erwartungen liegt“, sagte Tusk am Freitag. Es bestehe damit das Risiko, dass sich die Situation für die betroffenen Bürger verschlechtere. Der maltesische Regierungschef Joseph Muscat, dessen Land derzeit die EU-Ratspräsidentschaft ausübt, kritisierte die Idee aus London, ein bestimmtes Datum für die Gewährung von EU-Rechten festzulegen.
Asselborn: Kein großes Zugeständnis
Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn äußerte sich Freitagfrüh im Deutschlandfunk zurückhaltend. Mays Angebot sei kein großes Zugeständnis. „Alles andere wäre ja eine Kampfansage an die Europäische Union gewesen“, so Asselborn. Aber er fügte hinzu: „Es ist ein guter Ansatz.“ Die EU fordert, dass in strittigen Fragen der EuGH als letzte Gerichtsinstanz zuständig ist und dass Familienmitglieder nachziehen können.
May: Nicht Familien auseinanderreißen
May hatte zuvor gegenüber den anderen 27 Staats- und Regierungschefs erklärt, dass Großbritannien nicht wolle, dass irgendjemand wegen des „Brexit“ das Land verlassen solle oder dass Familien dadurch gespalten würden. Den britischen Plänen zufolge, sollen alle EU-Bürger, die mindestens fünf Jahre in Großbritannien leben, den Aufenthaltsstatus erhalten.
Ein Datum, ab wann die fünf Jahre gelten, muss aber noch festgelegt werden. Das Datum soll zwischen dem Tag der offiziellen Bekanntgabe des EU-Austritts am 30. März dieses Jahres und dem geplanten „Brexit“-Datum am 29. März 2019 liegen.

APA/AFP/Emmanuel Dunand
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Luxemburgs Premier Xavier Bettel, die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und die britische Regierungschefin Theresa May (v. l. n. r.)
Großbritannien beabsichtige, die Betroffenen wie britische Bürger bei Gesundheit, Bildung, Förderungen und Pensionen zu behandeln. Auch diejenigen, die weniger als fünf Jahre in Großbritannien lebten, hätten laut Mays Ausführungen die Möglichkeit, diesen neuen Status zu erreichen.
Auf Gegenseitigkeit basierende Vereinbarung
May sprach von einem „fairen und seriösen“ Angebot, das die Rechte der mehr als drei Millionen ausländischen EU-Bürgerinnen in Großbritannien schütze. Mit der „Brexit“-Entscheidung der Briten vor einem Jahr war deren Verbleib in Großbritannien fraglich geworden. Die britische Regierungschefin machte unter anderem aber auch deutlich, dass die Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit basieren sollten. Beide Seiten - also Briten und EU - sollten darin übereinstimmen und die Sicherheit der Bürger garantieren.
3,2 Millionen EU-Bürger in GB
In Großbritannien sind rund 3,2 Millionen EU-Bürger aus anderen Mitgliedsstaaten ansässig, etwa 1,2 Millionen Briten leben derzeit im EU-Ausland.
Zudem lehnte May die Forderung ab, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für etwaige Streitfragen im Fall von in Großbritannien ansässigen EU-Bürgern zuständig sein soll. Vielmehr sollten in solchen Fällen allein die „sehr angesehenen Gerichte“ in ihrem Land entscheiden.
Erstes Thema der „Brexit“-Verhandlungen
Der Schutz der bisherigen Rechte der EU-Bürger nach dem „Brexit“ und der britischen Bürger in der EU soll in den Austrittverhandlungen als Erstes geklärt werden. May will am Montag nähere Einzelheiten der britischen Vorhaben bekanntgeben. Geht es nach dem EU-Fahrplan, soll der Umgang mit den Rechten von britischen und EU-Bürgern spätestens bis Jahresende geklärt werden.
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