Schulen sollen eigenständiger werden
Mit dem im Bildungsreformgesetz geregelten Schulautonomiepaket sollen mehrere Bereiche neu geregelt werden. So sollen Schulen und hier vor allem der Schulleitung mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt bzw. durch Schaffung von „Clustern“ Synergien gehoben werden. In einem zweiten Teil wird die Behördenstruktur adaptiert. Außerdem werden Gesamtschul-Modellregionen ermöglicht.
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Zentraler Punkt des Autonomiepakets ist die Möglichkeit des Zusammenschlusses von bis zu acht Schulen in „Clustern“ unter einer gemeinsamen „Clusterleitung“. So sollen etwa Ressourcen besser genutzt werden und das Lehrpersonal bei Bedarf auch an anderen „Clusterschulen“ unterrichten. Der „Clusterleiter“ oder die „Clusterleiterin“ soll einen Großteil der Verwaltung übernehmen, an den einzelnen Schulen soll es statt Direktorinnen oder Direktoren nur Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter geben, die mehr unterrichten.
Mehr Macht für Direktorinnen und Direktoren
Durch die Einsparung bei Direktionsposten frei gewordene Ressourcen sollen in Verwaltungspersonal investiert werden. Grundsätzlich ist ein Zusammenschluss von Schulen zu „Clustern“ freiwillig - ausgenommen sind Kleinschulen mit sinkender Schülerzahl, die sonst vom Zusperren bedroht sind. Möglich sind außerdem auch „Mischcluster“ zwischen Bundesschulen (AHS, BMHS) und Pflichtschulen (vor allem Volksschulen, Neue Mittelschulen).
Die „Clusterleitung“ (oder, wenn es keinen „Cluster“ gibt, die Direktionen) erhalten in bestimmten Bereichen mehr Rechte. So können sie etwa flexible Gruppengrößen festlegen, Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen sowie Teilungsziffern fallen weg. Dadurch frei werdende Ressourcen können in Maßnahmen wie Förderangebote und Teamteaching investiert werden. Auch die Auswahl von neuen Lehrerinnen und Lehrern liegt bei der Leitung des „Clusters“ bzw. der Direktion.
Vereinheitlicht wird der Auswahlprozess bei der Schul- bzw. „Clusterleitung“. Außerdem wird verfassungsrechtlich festgelegt, dass eine bundeslandweite Durchschnittszahl von Schülerinnen und Schülern pro Klasse nicht überschritten werden darf.
Bildungsdirektion statt Landesschulrat
Der zweite Teil der Reform betrifft die Schulverwaltung. Diese bleibt zwar in den Grundzügen gleich, es gibt weiter getrennte Zuständigkeiten und Instanzenzüge zwischen Bund und Land. Die Verwaltung soll allerdings - wie schon jetzt in den östlichen Bundesländern - unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. Die Landesschulräte werden zu Bildungsdirektionen.
Statt amtsführender Präsidentinnen oder Präsidenten bekommen die Bildungsdirektionen einen Bildungsdirektor oder eine Bildungsdirektorin, der oder die bestimmte Kompetenzen aufweisen muss und gemeinsam von Landeshauptmann und Bildungsministerin bestimmt wird. Das bisherige Vizepräsidentenamt wird abgeschafft, die Landesschulratskollegien durch Beiräte mit lediglich beratender Funktion ersetzt.
Ringen um Gesamtschule vorerst gelöst
Großer Knackpunkt waren zuletzt die auf Wunsch der Grünen ins Paket reklamierten Modellregionen zur gemeinsamen Schule. Dazu gibt es drei Vorgaben: Bundesweit dürfen nur 15 Prozent aller Schulen der fünften bis achten Schulstufe die Gesamtschule erproben. Außerdem darf eine einzelne Modellregion nicht mehr als 5.000 AHS-Unterstufenschülerinnen und -schüler umfassen. Das würde etwa eine Modellregion in ganz Vorarlberg (derzeit knapp 4.000 AHS-Unterstufenschüler) oder im ganzen Burgenland (3.500) ermöglichen.
Außerdem müssen an den einzelnen Standorten Lehrerinnen und Lehrer und Eltern zustimmen - bei den Lehrenden braucht es eine einfache Mehrheit bei der Abstimmung in der Lehrerkonferenz (die nur beschlussfähig ist, wenn zwei Drittel der Lehrer anwesend sind), bei den Eltern eine doppelte Mehrheit: Erreicht werden muss die einfache Mehrheit bei einer Abstimmung sowie zusätzlich ein Drittel der insgesamt Abstimmungsberechtigten.
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