Leistungsschutzrecht nimmt erste EU-Hürde

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Die geplante EU-Copyrightnovelle hat gestern im EU-Parlament eine erste Hürde genommen. Der Binnenmarktausschuss (IMCO) stimmte als erster der mit der Novelle befassten Ausschüsse des EU-Parlaments über seinen Standpunkt ab. Der Bericht der Britin Catherine Stihler von der Sozialdemokratischen Fraktion wurde mit 19 Stimmen angenommen, es gab sieben Gegenstimmen und sechs Enthaltungen.

Bei der Abstimmung gab es eine Reihe überraschender Wendungen: Die umstrittene Passage über das Leistungsschutzrecht aus dem Kommissionsvorschlag wurde unverändert übernommen. Berichterstatterin Stihler wollte den Artikel eigentlich streichen, bis auf die Konservativen waren auch alle Fraktionen für die Streichung.

Abgeordnete blieben Abstimmung fern

Weil aber die Abgeordneten der Linksfraktion und ein Teil der Abgeordneten der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung sowie der Europäischen Konservativen und Reformer nicht anwesend waren, wurden die Änderungsanträge aller Seiten zu dem Punkt abgelehnt, berichtete die EU-Abgeordnete Julia Reda. Ebenso abgelehnt wurde der „alternative Kompromissvorschlag“ des konservativen EU-Abgeordneten Pascal Arimont, dessen Änderungen über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag noch weiter hinausgegangen wären.

Offenbar angenommen wurde der Schutz von Hyperlinks, beim Thema Upload-Filter konnte sich ein Kompromiss des Berichterstatters Michal Boni aus dem Justizausschuss durchsetzen. Ausnahmen gibt es auch für User Generated Content und Panoramaaufnahmen. Als Nächstes stimmt der Kulturausschuss und der Innenausschuss im Juni über ihren Bericht ab, gefolgt vom Industrieausschuss Mitte Juli. Die Abstimmung im federführenden Justizausschuss ist für Ende September geplant.

Berichterstatterin: Text weiter restriktiv

In einer ersten Stellungnahme sagte Stihler, sie sei im Ganzen betrachtet froh über den Ausgang der Abstimmung. Ihr selbst wäre zwar ein weniger restriktiver Text lieber gewesen, gerade im Bereich Upload-Filter sei es aber gelungen, den Text gegenüber der Version der Kommission deutlich zu verbessern. Zudem gebe es nun die Möglichkeit, Streitigkeiten vor ein Gericht oder eine Behörde zu bringen.