Oberster Gerichtshof blockiert Hinrichtungen in Arkansas
Der Oberste Gerichtshof der USA hat den geplanten Exekutionen im Bundesstaat Arkansas vorerst einen Riegel vorgeschoben. Der Supreme Court lehnte gestern am späten Abend (Ortszeit) die Berufung von Arkansas ab.
Damit bestätigte das höchste Bundesgericht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes des US-Staates, wie Arkansas’ Generalstaatsanwältin Leslie Rutledge über Twitter mitteilte. Zuvor hatte der Supreme Court von Arkansas zwei der Hinrichtungen blockiert, die noch am Abend hätten stattfinden sollen.
Exekution vorerst verhindert
Arkansas hatte im Fall eines der beiden Männer Berufung eingelegt und wollte an dessen Exekution festhalten. Mit seiner Entscheidung verhinderte der Supreme Court die Exekution von Don Davis.
Rutledge äußerte sich enttäuscht darüber. Sie werde aber weiter auf alle rechtlichen Herausforderungen antworten, die Häftlinge vorbrächten. „Die Familien haben schon zu lange auf Gerechtigkeit gewartet, und ich werde damit fortfahren, dies zu meiner Priorität zu machen“, twitterte sie.
Bundesgericht gab Arkansas recht
Zuvor hatte Arkansas im juristischen Tauziehen um geplante Hinrichtungen noch einen Teilsieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht gab der Argumentation des Staates gestern Nachmittag (Ortszeit) Recht und hob einen Hinrichtungsaufschub auf, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging.
Arkansas will mindestens acht zum Tode verurteilte Straftäter vor Ende April hinrichten lassen, weil dann die Haltbarkeit des Mittels Midazolam abläuft, das Teil des Giftcocktails bildet. Die Verwendung dieser Substanz ist aber höchst umstritten.