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Zwei Drittel der Anbieter unzuverlässig

Onlinereisebuchungen sind für Verbraucher häufig undurchsichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der EU-Kommission, die Reiseportale im Netz überprüft hat. Beanstandungen gab es bei insgesamt zwei Dritteln der getesteten Dienste.

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Insgesamt wurden 352 Portale überprüft, Unzuverlässigkeiten bei der Preisinformation gebe es auf 235 von ihnen. Die Untersuchung der EU-Kommission wurde in Zusammenarbeit mit den Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedsstaaten durchgeführt und umfasst etwa Preisvergleiche für Flugtickets und Hotelbuchungen.

Sonderangebote oft gar nicht verfügbar

Am häufigsten wurde Kritik an der Preisauszeichnung geäußert. In einem Drittel der Fälle stimmte etwa der Preis, der im Vergleich angegeben wird, nicht mit dem endgültigen Preis - unmittelbar vor der Buchung - überein. Genauso oft ist auch unklar, woraus sich der Preis - inklusive etwaiger Steuern - berechnet.

Auch vermeintliche Sonderangebote erwiesen sich in manchen Fällen als irreführend. Ein Fünftel der beworbenen Angebote war zum Zeitpunkt der Buchung etwa gar nicht verfügbar. Auch die Verfügbarkeit von Zimmern entspricht nicht immer den Tatsachen: Verfügbarkeiten beziehen sich oft nur auf die jeweilige Buchungsseite, ohne entsprechenden Hinweis.

Kommission droht mit Konsequenzen

Um das Problem zu beheben, werden die Betreiber der Websites nun von den zuständigen Verbrauchschutzbehörden kontaktiert. Sollten die Missstände nicht beseitigt werden, müssten die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten, hieß es. Möglich seien beispielsweise Gerichtsverfahren.

„Das Internet bietet den Verbrauchern zahlreiche Informationen, um ihren Urlaub zu planen und dabei Urlaubsreisen zu vergleichen und zu buchen. Wenn jedoch die Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend“, kommentierte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova. Internetunternehmen müssten europäische Vorschriften genauso einhalten wie Reisebüros.

Auch Zweifel an Kommentaren

Neben irreführenden Preisangaben und Sonderangeboten entdeckte die EU-Kommission bei der Untersuchung nach eigenen Angaben noch etliche andere kritikwürdige Punkte. So wurden von jedem fünften untersuchten Portal Verbraucherbewertungen in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht. Dazu zählen auch Bewertungen, die Elemente beinhalten, die Anlass zu Zweifeln am Wahrheitsgehalt geben.

Gerade bei Reklamationen ist auch der Kontakt zu den Dienstleistern für viele Verbraucher ein Kriterium. Rund 23 Prozent der Anbieter geben auf ihren Seiten nur begrenzt Informationen über sich selbst preis. Vier Prozent machten auf ihrer Webpräsenz überhaupt keine Angaben. Verbraucherschutz müsse laut Jourova auch im Netz gegeben sein: „Die Verbraucher sollten online in gleichem Maße geschützt sein wie offline.“

Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes aus dem Vorjahr liegt der Onlineanteil bei Buchungen bei mittlerweile mehr als einem Drittel. Bei Kurzreisen machen Onlinebuchungen einer deutschen Studie zufolge sogar zwei Drittel aus.

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