Vernichtende RH-Kritik an Tabakmonopolverwaltung
Der Rechnungshof (RH) übt vernichtende Kritik an der Tabakmonopolverwaltung (MVG) und deren Eigentümervertreter, dem Finanzministerium: Es habe an Strategie und Konzepten gemangelt, den Trafikanten sei zu viel verrechnet worden, bei Managementbestellungen seien unnötige Kosten entstanden, es habe Unvereinbarkeiten mit Verhaltensregeln und fragwürdige freihändige Vergaben sowie massive Jugendschutzverletzungen gegeben. Die Monopolverwaltung betonte, man habe gleichzeitig mit der Prüfungsphase Änderungen eingeleitet und etliches an neuen Strategien und Konzepten umgesetzt.
„Weder das Bundesministerium für Finanzen noch die MVG hatten eine Unternehmensstrategie oder unternehmensspezifische Ziele für die MVG formuliert. Zudem fehlten interne Richtlinien mit objektiven, nachvollziehbaren Kriterien“, schreiben die Prüfer in dem heute veröffentlichten Bericht.
Dafür sei den Trafikanten, unter ihnen ein erheblicher Teil mit Beeinträchtigung, zu viel verrechnet worden. „Die von den Tabaktrafiken eingehobenen Entgelte sollten nach dem Gesetzeswortlaut kostendeckend sein. Allerdings erzielte die MVG damit eine ständige Kosten-Überdeckung, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschüttete“, heißt es vom RH. Die Rechnungslegung der Monopolverwaltung an die Trafikanten werde jedes Jahr mehrfach geprüft, und es habe noch nie Anlass zu Kritik gegeben, entgegneten die Kritisierten.
Ungereimtheiten bei Personalpolitik
Auch an der Personalpolitik findet der RH jede Menge Ungereimtheiten. „Die Ausschreibung der Geschäftsführung der MVG im Jahr 2015 erfolgte - ohne sachlich nachvollziehbaren Grund - erst am letzten Tag des gesetzlich möglichen Zeitraums, weshalb der Dienstvertrag der bisherigen Geschäftsführerin bis zur Entscheidung über die Nachfolge zweimal verlängert werden musste“, so die Prüfer.
„Die Höhe des Bezugs des im Jahr 2015 bestellten Geschäftsführers lag trotz unveränderter Aufgabenstellung bzw. Verantwortung deutlich sowohl über dem Bezug seiner Vorgängerin als auch über jenem der höchsten Verwaltungsbeamtinnen und -beamten des Bundes“, kritisiert der RH weiter.
Umstrittene Vergaben
Und auch ansonsten nahm man es anscheinend nicht so genau: „Die MVG führte nur in rund zehn Prozent der Vergaben von Tabakfachgeschäften und in rund ein Prozent bei Tabakverkaufsstellen öffentliche Ausschreibungen durch, obwohl dies nach dem Wortlaut des TabMG 1996 der Regelfall sein sollte.“ In einem Einzelfall habe die MVG freihändig einen (ehemaligen) öffentlich Bediensteten zum Tabaktrafikanten bestellt, der - neben dieser Tätigkeit - auch noch über ein Jahr in einem aufrechten (öffentlichen) Dienstverhältnis gestanden sei, berichtet der RH des Weiteren.
Jugendschutzbestimmungen verletzt
Und auch der Jugendschutz sei im Argen gelegen: „Die bei Tabaktrafiken in Wien festgestellte, nahezu durchgängige Verletzung von Jugendschutzbestimmungen unterlief das Argument des Gesetzgebers, wonach das Tabakmonopol auch aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlich sei. Trotz der alarmierenden Prüfergebnisse veranlasste die MVG keine weiteren gezielten Jugendschutzprüfungen in anderen Bundesländern und legte bis Ende März 2016 kein Verbesserungskonzept vor.“ Das Konzept sei im November 2016 vorgestellt worden, konterte die Monopolverwaltung.
Wie die Monopolverwaltung in einer Aussendung betonte, habe die damals neue Geschäftsführung zugleich mit der RH-Prüfung eine Strategie formuliert. Diese sei auch dem RH zur Verfügung gestellt worden. Konkrete Maßnahmen seien inzwischen „eingeleitet und zum Teil schon umgesetzt“ worden.