Richter fordern Gesetz für neutrale Amtskleidung
Die Richter fordern in der Kopftuchverbot-Diskussion eine gesetzliche Regelung zur Amtskleidung, die ein neutrales Erscheinungsbild von Richtern und Staatsanwälten sicherstellt.
Außerdem plädiert Richterpräsident Werner Zinkl dafür, auch die letzten Relikte des Eides im Zivilprozess abzuschaffen - und somit die letzten Kreuze und andere Religionssymbole aus dem Gerichtssaal zu entfernen.
Talar-Verordnung über 50 Jahre alt
Der Justizminister sieht - wie er wiederholt erklärte - keinen Bedarf für ein Kopftuchverbot, sei Richtern und Staatsanwälten in Ausübung der hoheitlichen Funktion doch ohnehin Talar und Barett vorgeschrieben. Damit beruft er sich auf die Talar-Verordnung 1962.
Diese ist jedoch veraltet: Richterinnen kommen darin gar nicht vor - und sie verstoßen auch permanent gegen die Vorschriften: Denn Richter müssen laut Verordnung unter dem Talar einen Anzug aus dunklem Stoff, ein weißes Hemd und eine schwarze Krawatte tragen - was, so Zinkl, auch die meisten Richter nicht mehr tun.
Kopftuch ebenso wie Kette mit Kreuz
Durchaus möglich wäre trotz Verordnung aber, dass Richterinnen ein Kopftuch tragen, stellte Zinkl im APA-Gespräch fest. Derzeit gebe es keine Richterin, die das tue - und deshalb sollte man gleich jetzt klarstellen, dass Kleidungsstücke und Accessoires, die eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis signalisieren, nicht getragen werden dürfen.
Das würde freilich nicht nur für das Kopftuch der Musliminnen, sondern auch für eine Kette mit einem Kreuz - sichtbar über dem Talar - gelten. Da es sich hier um einen gewissen Eingriff in die Grundrechte handle, müssten nämlich alle religiösen Symbole umfasst sein - und wäre auch die Regelung per Gesetz und nicht nur per Verordnung nötig, so Zinkl.
Die Richtervereinigung fordert ein solches Gesetz seit Langem - weil weltanschauliche und religiöse Symbole aller Art „mit dem neutralen Richter nicht kompatibel“ seien. Deren Outfit dürfe nicht durch Symbole religiöser Art den Anschein einer Befangenheit hervorrufen.