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Regeln für ältere Arbeitnehmer gestrichen

Ab Juli stehen neu eingestellte ältere Arbeitnehmer nicht mehr unter erhöhtem Kündigungsschutz. Das wurde vergangene Woche im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach beschlossen.

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Gestrichen wurde damit die Sonderbestimmung für Menschen über 50, dass sie nach zwei Jahren im selben Betrieb nicht gekündigt werden dürfen, weil sie nicht die vom Arbeitgeber erwartete Leistung bringen.

SPÖ und ÖVP hatten dieses Vorhaben ins neue Arbeitsprogramm geschrieben - und sich zur Umsetzung eines Antrags von NEOS bedient, der bereits im Ausschuss lag. Die Regierung will damit die Chancen arbeitsloser über 50-Jähriger auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Auch Beschäftigungsaktion geplant

Dazu wird es auch eine „Beschäftigungsaktion 20.000“ geben, die noch in Verhandlung steht. Für die Grünen spricht gegen die beschlossene Maßnahme, dass Kündigungen älterer Arbeitnehmer damit „einfach billiger“ würden.

Die Wirtschaftskammer begrüßte die Lockerung des Kündigungsschutzes. Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung wird dazu in einer Aussendung zitiert: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn er erhöht die Chancen älterer Arbeitsloser, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Mit dieser Lockerung fällt jetzt eine lange von uns kritisierte Hürde.“

Die SPÖ betonte in einer Aussendung, dass der allgemeine Kündigungsschutz von der Änderung unberührt bleibt, auch für die Gruppe der über 50-Jährigen. „Das Alter wird weiterhin ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Sozialwidrigkeitsprüfung bei einer Kündigung sein“, sagte der Sozialsprecher der SPÖ, Josef Muchitsch.

Schon im Februar hatte ÖGB-Chef Erich Foglar darauf hingewiesen, dass die beschlossene Regelung nur für Personen gelte, die neu eingestellt werden. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in dieser Altersgruppe bleibe der Kündigungsschutz ohne Veränderungen aufrecht.

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