Wettbewerbsbehörde segnet ATV-Verkauf ab

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gibt ihr Okay für den Verkauf von ATV an ProSiebenSat.1 Puls 4. Sie stellt keinen Prüfungsantrag ans Kartellgericht, teilte die BWB gestern Abend mit. Man habe aber „deutliche Verschärfungen zu den ursprünglich vorgelegten Auflagen“ vereinbart, um den Bedenken, die im Stellungnahmeverfahren von anderen Marktteilnehmern geäußert wurden, Rechnung zu tragen.

Insgesamt waren zehn Stellungnahmen eingelangt, bestätigte die Behörde. Die zusätzlichen Auflagen für die Übernahme schreiben nun unter anderem vor, dass Werbung bei ATV auch „weiterhin eigenständig gebucht werden“ kann. Im redaktionellen Bereich wird eine Pflicht von ATV-Nachrichten auch an Wochenenden und Feiertagen festgeschrieben. Die Gesamtdauer der Auflagen wurde verlängert, wenn auch nicht beträchtlich.

„Die Auflagen sind nach Auffassung der BWB geeignet, das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlusswerberin am Free-TV-Nettowerbemarkt und eine Einschränkung der Medien- und Meinungsvielfalt zu verhindern“, schloss die BWB. Daher habe man „keinen Grund für eine vertiefte Prüfung des Falles vor dem Kartellgericht gesehen“. In diesem Zusammenhang verwies die Behörde auch auf die Empfehlung der Wettbewerbskommission sowie „den beigezogenen Experten“ der Medienbehörde KommAustria.

ProSiebenSat.1 Puls 4 will noch nicht kommentieren

ProSiebenSat.1 Puls 4 will noch keine Stellungnahme abgeben. Die Freigabe sei jedoch ein wichtiger Schritt für den Abschluss der Transaktion. „Die erforderliche Sanierung von ATV hat es sehr schwierig gemacht, zusätzliche Auflagen zu verhandeln und zu akzeptieren“, hieß es in einer Aussendung. „Das nun vorliegende sehr umfangreiche Zusagenpaket ist das Ergebnis einer monatelang dauernden intensiven Verhandlung mit den Behörden, in der ProSiebenSat.1 PULS 4 an die Grenzen dessen gegangen ist, was mit Blick auf die erforderliche Sanierung von ATV möglich war.“