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Im Extremfall auch für Einreiseverbot

Um etwaige Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Österreich künftig verhindern zu können, will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Versammlungsgesetz ändern. „Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, man kann sich nicht von einem fremden Staat politische Auseinandersetzungen ins Land tragen lassen“, sagte Sobotka am Dienstag im Ö1-Radio.

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Eine europäische Lösung hält der Innenminister „nicht für durchsetzbar in dieser Situation“. Daher brauche es eine von der gesamten Bundesregierung getragene Lösung. Denn es sei den Österreichern nicht zumutbar, dass auch ausländische Wahlkämpfe hier ausgetragen werden, so Sobotka - Audio dazu in oe1.ORF.at.

Bereits zuvor hatte Sobotka mit Plänen zur Einschränkung des Versammlungsrechts aufhorchen lassen, allerdings in dem Fall zur Einschränkung von Demonstrationen. Die islamisch-konservative türkische Regierungspartei AKP wirbt mit allen Kräften für die von Staatschef Reccep Tayyip Erdogan angestrebte Einführung des Präsidialsystems in der Türkei. Am 16. April ist eine Volksabstimmung geplant, bei der die Bürger mit Ja oder Nein über die dafür nötige Verfassungsreform abstimmen können. Im Ausland lebende Türken können an der Wahl teilnehmen.

Erdogan nur als Staatsgast „willkommen“

Durch einen in das Versammlungsgesetz einzufügenden Passus solle es künftig möglich sein, Veranstaltungen zu untersagen, wenn das dem Schutz der Menschenrechte diene und „wenn die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind“, so Sobotka. Die in diesem Fall ergriffenen Maßnahmen könnten laut dem Innenminister auch Einreiseverbote und Auftrittsverbote umfassen.

Auf die Frage, ob er auch Erdogan die Einreise verbieten würde, sagte Sobotka: „Wenn er als politischer Staatsgast kommt, ist er willkommen“, bei einem politische Auftritt gebe es hingegen mehrere Mittel, das zu untersagen. Er glaube aber, es werde reichen, die Veranstaltung zu untersagen. Ob im Extremfall auch ein Einreiseverbot verhängt werde, müssten die Sicherheitskräfte entscheiden.

Berufung auf Schutz der Grundrechte

Konkret will Sobotka folgenden Passus in das Versammlungsgesetz einfügen: „Mit Zustimmung der Bundesregierung kann in der Zukunft der Innenminister mit Einvernehmen des Außenministers und die gesamte Bundesregierung einem ausländischen Politiker die Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht der Wahl zu einem inländischen verfassungsmäßigen Vertretungskörper dient, untersagen, wenn dies dem Schutz der in der Europäischen Menschenrechtskonvention liegenden Menschen- und Grundrechte dient.“ Diesen Wortlaut werde er nun Experten zukommen lassen, damit relativ schnell das Versammlungsrecht geändert werden könne.

Breite Ablehnung

In den letzten Tagen hatte sich auch ÖVP-Außenminister Sebastian Kurz klar gegen Auftritte türkischer Politiker in Österreich ausgesprochen. Die SPÖ ist ebenfalls für ein Verbot, wollte dafür bisher aber eine EU-weite Regelung. Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) unterstützte am Dienstag aber Sobotkas Vorschlag und kündigte für nächste Woche koalitionsinterne Verhandlungen an. Türkischer Wahlkampf auf ausländischem Boden sei jedenfalls „absolut inakzeptabel“ und „intolerabel“.

Auch die Grünen sind dafür, einen Auftritt etwa Erdogans zu untersagen. Sie sind aber der Meinung, dass dafür die aktuelle Gesetzeslage und ein Verbot unter Verweis auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausreichen. FPÖ und Team Stronach (TS) ihrerseits lehnen türkische Wahlkampfauftritte vehement ab.

Experten skeptisch

Rechtsexperten sehen indes wenig Spielraum für das Verbot türkischer Wahlkampfveranstaltungen in Österreich. Das sei nur möglich, „wenn innerhalb der türkischen Minderheit in Österreich (...) durch so einen Auftritt die Spannungen so steigen würden, dass wechselseitige Gewalttaten zu befürchten sind“, sagte der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

Dem von vielen Politikern vorgebrachten Argument, dass Demonstrationen für die Einführung eines autoritären Staatssystems untersagt werden könnten, kann Öhlinger dagegen nichts abgewinnen. Es sei nämlich nicht zu befürchten, dass das Werben für eine „Quasi-Diktatur in der Türkei“ auch in Österreich eine ähnliche Entwicklung einleiten könnte. Ein Verbot türkischer Wahlkampfveranstaltungen sei somit „sehr, sehr schwierig“.

Ähnlich äußerte sich Öhlingers Kollege Bernd-Christian Funk. Wahlkampfveranstaltungen könnten nur untersagt werden, „wenn es zu Gewalt und Ausschreitungen, aber auch zu Aufrufen zur Gewalt oder Verhetzung käme, also strafrechtswidrige Handlungen“, sagte Funk im Ö1-Morgenjournal. In diesem Fall sei ein Verbot möglich. Erdogan könnte dann auch die Einreise verweigert werden.

Obwexer für EU-Empfehlung

Der Innsbrucker Völkerrechtler Walter Obwexer brachte indes eine andere Lösung ins Spiel. So könnten die EU-Staats- und -Regierungschefs den Mitgliedsstaaten mittels einer Erklärung empfehlen, die Einreise von Regierungspolitikern während des Wahlkampfes zu unterbinden.

Ein Abgeordneter der AKP, der als Verfassungsjurist auch Erdogan berät, beleidigte unterdessen Kanzler Christian Kern (SPÖ). Kern habe gesagt, die Kundgebungen türkischer Politiker in Europa sollten allesamt verboten werden, schrieb Burhan Kuzu am Montag auf Twitter. „Die beste Antwort darauf: HS“, so der türkische Politiker weiter. Dabei handelt es sich um die Anfangsbuchstaben der türkischen Redewendung „ha siktir“. Diese lässt sich mit „Verpiss dich“ übersetzen.

Polarisierung nützt Erdogan

In Deutschland, wo die Debatte über Auftrittsverbote ihren Ausgang nahm, mahnen Regierungspolitiker zu Ruhe und Besonnenheit. Beobachter warnen davor, dass emotionale Reaktionen und ein Aufheizen nationalistischer Stimmung Erdogan in die Hände spielen. Dieser versucht genau damit vor dem Referendum über die Verfassungsreform, die ihm weitreichende Befugnisse einräumen würde, Stimmung zu machen.

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