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Ab Mitte des Jahres möglich

Anlässlich des Weltkrebstages am Samstag hat Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) auf das Inkrafttreten des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes mit 1. Juli 2017 verwiesen. Damit können Menschen mit langwierigen Erkrankungen über eine Teilzeitregelung wieder langsam in den Beruf zurückkehren.

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Mit diesem Gesetz sei ein „großer gesundheits- und sozialpolitischer Erfolg“ gelungen, der zur „besseren Vereinbarung einer Krebserkrankung und des Berufs“ beitrage, stellte die Ministerin in einer Aussendung fest. „Viele Menschen wünschen sich, nach längerem Krankenstand bald wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren und den Alltag zurückzugewinnen, aus dem sie durch die Diagnose plötzlich herausgerissen wurden. Mit diesem Gesetz ermöglichen wir das.“

„Sanfter Wiedereinstieg“ nach langem Krankenstand

Wer mehr als sechs Wochen im Krankenstand war, kann ab 1. Juli 2017 mit seinem Arbeitgeber bzw. seiner Arbeitgeberin einen „sanften Wiedereinstieg“ vereinbaren und seine Normalarbeitszeit vorübergehend reduzieren. Die Stundenanzahl dürfen sich die Arbeitnehmer selbst einteilen, solange es mindestens zwölf Stunden pro Woche sind. „Niemand soll sich überfordern. Deswegen gibt es im Vorfeld Beratungsgespräche, um etwa zu klären, ob die Gesundheit soweit gegeben ist“, betonte Oberhauser.

Das Gesetz richte sich „etwa an Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Krebserkrankung länger im Krankenstand waren“, wurde die Ministerin weiter zitiert.

Wiedereingliederungsgeld soll Anreiz schaffen

Arbeitnehmer, welche die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nehmen, erhalten für diese Zeit neben dem aliquot zustehenden Entgelt eine Geldleistung der Krankenversicherung – das Wiedereingliederungsgeld. Insgesamt ergeben Teilentgelt und Wiedereingliederungsgeld eine höhere Summe als das im Krankenstand bezogene Krankengeld und sollen damit auch einen finanziellen Anreiz für die Reintegration in den Arbeitsmarkt darstellen.

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