Handelskonzern geht in Berufung
Die Supermarktkette Spar soll eine Software verwendet haben, die sich bei der Arbeitszeitaufzeichnung systematisch zuungunsten der Arbeitnehmer verrechnet hat. So lautet der Vorwurf gegen Spar-Chef Gerhard Drexel, den das Landesverwaltungsgericht Salzburg laut „Falter“ in einem erstinstanzlichen Urteil als erwiesen ansah - und eine Geldstrafe verhängte. Spar ging in Berufung. Der Topmanager Drexel hatte erst unlängst in einem anderen Prozess einer Diversion im Ausmaß von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit zugestimmt.
Lesen Sie mehr …