Teilzeit-, Auszeit- und Zuverdienstmodelle
Die starren Grenzen zwischen Arbeit und „Nichtarbeit“ verschwimmen zunehmend. Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die individuellere Mischformen zwischen Arbeiten einerseits, und Erkrankung, familiärer Fürsorge oder Zuverdienst in der Pension andererseits erlauben. Nicht zuletzt sollen damit die Aufwendungen für Pensionen und Sozialleistungen sinken.
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Für Arbeitnehmer mit einer schwereren Erkrankung gibt es ab 1. Juli etwa das Modell einer Wiedereingliederungsteilzeit nach einem mindestens sechswöchigen durchgehenden Krankenstand. Dabei kann für bis zu sechs Monate - in Ausnahmefällen bis zu neun Monate - Teilzeitarbeit vereinbart werden. Die vorher übliche Arbeitszeit kann dabei um bis zu 50 Prozent reduziert werden, der Bezug von Krankengeld geht während dieser Zeit aber anteilig weiter.
Nur wenn es medizinisch sinnvoll ist
Die Kombination aus Lohn und Teilkrankengeld ist geringer als der Lohn, aber höher als das Krankengeld allein und soll damit einen Anreiz bilden, wieder arbeiten zu gehen. Die Vereinbarung ist beiderseits freiwillig, braucht also die Zustimmung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Lehnt ein Beschäftigter eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Wiedereingliederungsteilzeit ab, darf er aus diesem Grund nicht gekündigt werden.
Für eine derartige Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert haben. Mehrarbeit ist nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich, bei einer Überschreitung des vereinbarten Stundenmaßes um mehr als zehn Prozent wird das Krankengeld gestrichen. Das Teilzeitmodell muss außerdem aus medizinischer Sicht Sinn haben. Nach Ende der Teilzeit gilt eine „Sperrfrist“ von 18 Monaten, bis ein neuer Anspruch entsteht.
Kindergeld ab März flexibler
Flexibler wird auch das Kindergeld mit Anfang März: Während die einkommensabhängige Variante bestehen bleibt, werden die vier Pauschalmodelle zu einem Kindergeldkonto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Zu maximal 15.449 Euro kommen für Eltern 1.000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn man die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt.
Um den Übergang von der Betreuung von einem zum anderen Elternteil zu erleichtern, kann das Kindergeld einmal bis zu 31 Tage parallel bezogen werden. Für Alleinerziehende wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen verlängert und die Einkommensgrenze erhöht. Neu ist auch die Möglichkeit, Familienzeit (Papamonat) in Anspruch zu nehmen. Dabei können Väter kranken- und gesundheitsversichert nach der Geburt bei ihren Kindern bleiben - allerdings nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Mehr Anreize für längeres Arbeiten
Bei den Pensionen gibt es ebenso Änderungen, die bisher starre Grenzen aufweichen. Die Möglichkeit zur Übertragung von Teilgutschriften beim Pensionssplitting wird von derzeit bis zu vier Jahren auf bis zu sieben Jahre pro Kind ausgeweitet. Der Antrag auf Übertragung soll künftig bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes, also drei Jahre länger als nach dem geltenden Recht, gestellt werden können.
Weiters gibt es nun einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation, wenn andernfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension schlagend würde. Auch längeres Arbeiten wird künftig attraktiver. Konkret entfällt die Hälfte des Pensionsbeitrags, wenn jemand bis zu drei Jahre über das reguläre Antrittsalter hinaus arbeitet (also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68). Dazu kommt der schon jetzt geltende „Aufschubbonus“ von 4,2 Prozent mehr Pension pro Jahr.
Tagesgrenze für Zuverdienst in Pension gefallen
Pensionisten dürfen nun 425,70 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren - und zwar ohne die bisherige tägliche Geringfügigkeitsgrenze. Mehr Geld bekommen Mindestpensionisten mit langer Versicherungsdauer. Wer dreißig echte Beitragsjahre aufweisen kann, bekommt 1.000 Euro Mindestpension (derzeit rund 883 Euro). Davon profitieren vor allem Personen mit sehr niedrigem Aktiveinkommen und mit langen Teilzeitstrecken in ihrer Berufslaufbahn.
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