Neues bis hin zur „Farbe des Geldes“
Das Jahr 2016 hinterlässt den Eindruck, dass viele große gesetzliche Brocken liegengeblieben sind. Auf die meisten Menschen in Österreich wirken sich die neuen Gesetze, die ab Jahreswechsel schlagend werden, aber direkter aus als große Verfassungs- und Verwaltungsreformen. Fast jeder wird durch die Änderungen mehr - oder stellenweise auch weniger - Geld für sich selbst zur Verfügung haben.
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Die meisten der Änderungen machen das Kraut dabei nicht sonderlich fett: Moderate Lohnerhöhungen quer durch die Branchen werden etwa durch die Inflation und entsprechend höhere Gebühren etwa im Gesundheits- und Sozialbereich ausgeglichen. Auf der anderen Seite steigen auch die Zuwendungen entsprechend. Gehörige Summen können aber - auf der Soll- und auf der Haben-Seite - bei jedem zusammenkommen, der irgendwo angestellt ist.
Lohnsteuer kommt „automatisch“ retour
Wer sich nie um seinen „Lohnsteuerausgleich“ (Arbeitnehmerveranlagung) gekümmert hat, kann sich jedenfalls freuen - und bekommt ab dem heurigen Steuerjahr automatisch das vom Finanzministerium zurück, was im Rückblick zu viel an Steuern bezahlt wurde. Wer umgekehrt neben den üblichen Pauschalbeträgen auch andere steuerliche Absetzposten geltend machen kann und will, kann die Steuererklärung nachreichen - und zwar bis zu fünf Jahre lang.
Ab nun startet die Finanz die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ (AANV) für das jeweilige Jahr (heuer: das abgelaufene 2016) automatisch, wenn zur Jahresmitte kein entsprechender Antrag vorliegt und mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist - außer bei jenen, die in den beiden Vorjahren zusätzliche Ausgaben absetzten (etwa Krankheits- oder Kurkosten), Kinderfreibeträge nutzten oder zusätzlich zu Gehalt oder Pension andere Einkünfte hatten.
Ministerium will per Brief informieren
Jene Personen, die unter die AANV fallen, will das Finanzministerium per Brief informieren. Schätzungen zufolge werden das etwa eine Million Steuerpflichtige sein, die dann insgesamt 200 Mio. Euro zurückerhalten. Wer mit seiner „automatischen“ Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung nachreichen - und zwar bis zu fünf Jahre lang, wie das Finanzministerium verspricht.
Ab 2017 registriert die Finanz automatisch auch absetzbare Spenden, Kirchenbeiträge sowie Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Sozialversicherung. Diese Summen können ab dem Lohnsteuerausgleich für 2017 berücksichtigt werden. Voraussetzung ist bei Spenden aber, dass die Empfängerorganisation Name und Geburtsdatum des Spenders kennt. Wer nicht will, dass die Finanz von Spenden erfährt, kann die Weitergabe der Daten untersagen.
Kein Selbstbehalt mehr bei Kindern im Spital
Auch im Bereich der Sozialversicherung ändern sich Beträge: Die Höchstbeitragsgrundlage wird angehoben, Besserverdiener müssen mehr bezahlen. Erziehungsberechtigte werden umgekehrt - oft nachhaltig - entlastet, denn der Selbstbehalt bei Spitalsaufenthalten von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre entfällt mit Jahresbeginn ersatzlos. Die Bundesländer werden die Regelung allerdings zum Teil erst rückwirkend umsetzen.
Auch für pflegende Angehörige bringt 2017 finanzielle Verbesserungen. Wer minderjährige oder demenziell erkrankte Familienmitglieder pflegt, soll künftig leichter im Fall einer Verhinderung - durch eigene Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe - temporär auf Ersatzpflege zurückgreifen können. Die Höchstzuwendungen werden entsprechend erhöht. Kostenfreie Pflegeleistungen werden ab dem Jahreswechsel auch insofern honoriert, als sie - auch ohne testamentarische Widmung - aus Verlassenschaften abgegolten werden.
Bedeutende Änderungen im Erbrecht
Überhaupt ändert sich auch das Erbrecht nachhaltig: Lebensgefährten kommen künftig auch ohne Testament zum Zug, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt. Voraussetzung für die Neuerungen ist, dass man mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene nicht verheiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft war. Dazu kommt außerdem ein Wohnrecht von Lebensgefährten in der ehemals gemeinsamen Wohnung für mindestens ein Jahr.
Neues gibt es auch bei den Pflichtteilen: Eltern und Geschwister von Verstorbenen haben keinen Anspruch mehr, sondern nur Partner und Nachkommen. Zudem gibt es zusätzliche Gründe, in einem Testament Pflichtteile zu reduzieren oder ganz zu streichen. Die Auszahlung anderer Erbberechtigter (etwa bei Wohnungen und Familienbetrieben) kann dem Haupterben ab nun bis zu fünf Jahre, in Härtefällen sogar bis zu zehn Jahre, gestundet werden.
Kleine Bauern benachteiligt?
Bei den meist als Familienbetrieben geführten heimischen Bauernhöfen wird 2017 zudem die Berechnung der Einheitswerte umgestellt. Teile von Subventionen fließen nun in die Berechnung mit ein. Das führt tendenziell zu höheren Sozialversicherungsbeiträgen, mehr Grund- und Einkommenssteuer und auch Kammerumlage. Kritiker monieren, dass gerade kleine Bauern als förderungswürdigste am stärksten betroffen sein werden.
Brüssel bringt Farbe ins Börsel
Relevant vor allem für das andere Ende des finanziellen Spektrums ist das endgültige Aus für das österreichische Bankgeheimnis. Spätestens Ende September muss sich Österreich in den behördlichen Datenaustausch von EU-Mitgliedern und weiteren Staaten einklinken. Ab dem kommenden Jahr ist auch das Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym. Die Maßnahmen sollen der Steuergerechtigkeit, Betrugsbekämpfung und Transparenz dienen. Fast 100 Staaten haben sich zum Informationsaustausch verpflichtet.
Ebenfalls gemäß dem Willen der EU sollen Telefonieren und die mobile Internetnutzung im Ausland billiger werden. Mit dem 15. Juni soll man im EU-Ausland für dieselben Kosten wie zu Hause mobil telefonieren oder surfen. Verbraucherschützer sorgen sich, dass Telefonieren dann insgesamt teurer werden könnte. Keinen Vermögenszuwachs, aber zumindest neue Farbe in die Geldbörsen bringt schließlich der neue 50-Euro-Schein, der im April in Umlauf gebracht wird.
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