Schnellere Verfahren zur Asylaberkennung
Lange hat die Regierung verhandelt, nun dürfte das Fremdenrechtspaket stehen. Wesentlichstes Element des Gesetzesvorhabens sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern, nämlich bis zu 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Ebenfalls strengere Strafen (5.000 bis 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft) drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen. Dafür ist eine zwingende Rückkehrberatung durchzuführen. Beschleunigt werden soll ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge.
Notstandsverordnung kommt
Nicht durchgekommen ist das Innenministerium mit dem Wunsch, eine „Obergrenze“ an zugelassenen Asylanträgen gesetzlich festzuschreiben. Dagegen war von den SPÖ-Ministerien wegen rechtlicher Bedenken während der vergangenen Wochen großer Widerstand geleistet worden. Dafür ist nunmehr jene Sonderverordnung, mit der rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts von 37.500 (35.000 im Jahr 2017) Anträgen Verschärfungen bei der Annahme von Asylansuchen eingeführt werden können, quasi schubladenfertig.
Das heißt: Sieht man, dass die für das jeweilige Jahr von der Regierung festgelegte Höchstgrenze demnächst überschritten wird, kann der Ministerrat jederzeit Einschränkungen verfügen. Darauf hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) seit Wochen gedrängt.
Begutachtung steht noch aus
Von Sobotka ebenfalls angestrebt worden war, eine Summe für die Entlohnung gemeinnütziger Arbeit durch Flüchtlinge festzulegen. Das soll nun zwar kommen, aber mittels Verordnung und nicht gesetzlich festgeschrieben. Durch diese Verordnungsermächtigung besteht dann auch die Möglichkeit, die von Sobotka angestrebte Anlehnung an die Entlohnung für Zivildiener einfacher durchzuführen.
Der Gesetzesentwurf für das Paket soll nach dem Gespräch Sobotkas mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (beide SPÖ) nun in den nächsten Tagen fertiggestellt werden. Anschließend ist die Begutachtung vorgesehen.
Links: