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Experten raten zu Prüfung von 2.000 Fällen

Eine möglicherweise richtungsweisende Entscheidung in der Asylpolitik hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gefällt. Das Höchstgericht ist der Ansicht, dass die Abschiebung von Flüchtlingen nach Kroatien gemäß der Dublin-Verordnung rechtswidrig und vorübergehend auszusetzen ist. Experten sehen das genauso, das Innenministerium verweist auf „differenzierte“ Rückführungen.

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Generell geht es bei der nun aufgeflammten Diskussion um die Zeit der Flüchtlingskrise im Vorjahr - damals waren Zehntausende über die Balkan-Route über Kroatien und Slowenien nach Österreich geleitet worden - Menschen passierten unter den Augen von Exekutivorganen die Grenze. Die Einreise in die EU erfolgte in der Regel über Länder an den EU-Außengrenzen - etwa Kroatien. Nun geht es um die grundsätzliche Frage, ob diese Menschen legal oder illegal eingereist sind - zumal die Einreise nicht im Geheimen, sondern offen und teilweise sogar staatlich organisiert erfolgte.

„Von Fall zu Fall zu ermitteln“

Slowenien wollte das genau geprüft wissen und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Vom VwGH wurde der Sachverhalt anhand eines Falles einer syrischen Familie geprüft. Sie war über die Türkei nach Griechenland und dann über Mazedonien und Kroatien nach Österreich eingereist. Weil das EuGH-Urteil ausständig ist, sieht der VwGH die Sache klar: Österreich muss die Rückschiebungen nach Kroatien stoppen - bis es ein EuGH-Urteil gibt.

Entsprechend auch die Einschätzung von Experten: Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk meint, dass die Familie, über deren Anspruch nun exemplarisch zu entscheiden ist, „nicht abgeschoben werden darf“. Entsprechend sei die Verfahrensprüfung auch bei allen offenen Abschiebeverfahren durchzuführen, also bei allen 2.000. „Das wird man wohl tun müssen. Der Sachverhalt ist auf Grundlage des VwGH-Urteils von Fall zu Fall zu ermitteln“, so der Experte.

Einreisen „rechtmäßig“?

Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Fremdenrechtsexperte Andreas Lepschi: Fälle, bei denen Menschen von österreichischen Beamten über die Grenze gelassen wurden, müsse man wohl „neu aufrollen“. Denn laut der vorliegenden Sachlage sei nicht von einer rechtswidrigen Einreise auszugehen, sondern von einer „rechtmäßigen“: Die betreffenden Personen dürften nicht nach Kroatien zurückgebracht werden, weil gar keine illegale Einreise vorgelegen sei.

Rückschiebungen nach Kroatien werden fortgesetzt

Aus dem Innenministerium hieß es, dass man an der aktuellen Verwaltungs- und Abschiebepraxis vorerst festhalten wolle. Weil derzeit ohnehin nicht alle Betroffenen nach Kroatien abschoben werden, sei eine Änderung der Praxis ohnehin nicht nötig. Es gehe nicht um „generalisierte“, sondern um „differenzierte“ Rückführungen. Wenn jemand offensichtlich illegal nach Österreich eingereist sei, werde er ohnehin abgeschoben. Die Fälle der staatlich organisierten Transporte müsse man überprüfen, hieß es gegenüber den Mittagsjournal - Audio dazu in oe1.ORF.at.

Nach Angaben des Innenministeriums wurden bis Oktober 300 Personen nach Kroatien zurückgeschickt. Im Kabinett von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) wollte man auf Nachfrage von ORF.at inhaltlich nicht Stellung nehmen. Vielmehr wurde auf die grundsätzliche Zuständigkeit des Innenministeriums verwiesen.

„EU-Staaten können Verfahren nicht fortsetzen“

Ähnlich wie die Experten argumentiert Hans Peter Lehofer, der Sprecher des VwGH: „Wenn eine Frage beim EuGH anhängig ist, können (auch andere) Mitgliedsstaaten ihre Verfahren nicht fortsetzen.“ Die EU-Staaten müssten abwarten, bis das Urteil des EuGH vorliege. „Klassische illegale Grenzübertritte“ seien von dem Urteil nicht betroffen, etwa „in der Nacht über den Wald“. Das würde weiterhin dazu führen, dass der Flüchtling ins Erstaufnahmeland zurückgeschoben werde.

„Man hat gewusst, dass Leute kommen“

Eine klare Meinung kommt auch von der NGO Border Crossing Spielfeld: Die Frage nach Legalität oder Illegalität stelle sich generell nicht. Jeder habe gewusst, dass die Leute kommen, so Birgit Roth von Border Crossing. Die Flüchtlinge seien von einer staatlichen Institution zur anderen weitergereicht worden. Man habe genau gewusst, wann die Menschen ankommen. Kritik an der Flüchtlingspolitik der Regierung kam unterdessen von den Grünen. Menschenrechtssprecherin Alev Korun forderte einen „solidarischen Aufteilungsmechanismus“ sowie eine Reform der Dublin-Verordnung.

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