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Mehr Kontrolle möglich

Das Arbeitsmarktservice (AMS) soll laut einem Bericht des „Standard“ (Freitag-Ausgabe) in Zukunft mehr Informationen aus dem zentralen Melderegister abfragen dürfen. Bis dato war es dem AMS nur erlaubt, den Wohnort des Kunden selbst zu recherchieren. Künftig kann es auch nachsehen, ob dort noch weitere Personen leben.

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Mit der Maßnahme soll das AMS etwa feststellen können, ob der Lebensmittelpunkt eines Arbeitslosen tatsächlich in Österreich liegt und ihm damit der Bezug von Arbeitslosengeld in Österreich zusteht oder das Herkunftsland zuständig ist. Das ist etwa bei Grenzgängern oder Personen mit Familie im Ausland relevant, bei denen die Zuständigkeiten nicht immer klar sind.

Bei der Notstandshilfe will man besser kontrollieren können, ob nicht Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterschlagen wurden - Notstandshilfe wird nämlich nur gewährt, wenn ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten wird. Derzeit wird etwa das Einkommen des Lebensgefährten oder Ehepartners angerechnet - verdient dieser zu viel, besteht für den Arbeitslosen kein Anspruch auf Notstandshilfe.

Weitere Reformen bei Kurzarbeit

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Kurzarbeit: Ab 2017 bekommen Firmen wieder eine großzügigere Förderung. Die Betriebe müssen nämlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter in voller Höhe zahlen, auch wenn diese die Arbeit reduziert haben.

Derzeit bekommen sie nur einen Teil ihrer Mehrkosten ersetzt, künftig werden sie ab dem fünften Monat voll ersetzt, bei Mitarbeitern, die eine Weiterbildung machen, sogar ab dem ersten Monat. Außerdem wird auch die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate verlängert. Das Sozialministerium schickte den Gesetzesentwurf am Donnerstag in die Begutachtung.

Sperren meistens wegen versäumten Termins

Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit war die Zahl der Missbrauchsfälle beim Bezug von Arbeitslosenunterstützung im Jahr 2015 relativ gering. Insgesamt wurde das Arbeitslosengeld 102.431-mal gesperrt. In der Mehrzahl der Fälle - konkret 57 Prozent - war das Versäumen eines Kontrolltermins der Grund für die Sperre. Fast ein Drittel (29 Prozent) kam wegen der Wartefrist bei Selbstkündigung zustande: Gibt ein Arbeitnehmer seine Stelle freiwillig auf, ohne einen neuen Job zu haben, bekommt er in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt.

Wegen gänzlicher Arbeitsunwilligkeit wurde der Bezug nur in 225 Fällen komplett gestrichen. In 14.260 Fällen verweigerte oder vereitelte der Beschäftigungslose eine bestimmte Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe laut AMS sechs Wochen lang gesperrt, im Wiederholungsfall acht Wochen lang. Insgesamt stieg die Zahl der Sperren gegenüber dem Jahr 2014 um 1,2 Prozent.

Fast 400.000 im September arbeitslos

Im September waren in Österreich 391.939 Menschen arbeitslos. Nach nationaler Berechnung sank die Arbeitslosenrate gegenüber dem Vorjahr leicht - um 0,1 Prozent auf 8,2 Prozent, so das Sozialministerium. Rechnet man die Schulungsteilnehmer heraus, waren zu Monatsende 323.239 Menschen als arbeitslos registriert, das waren um 0,3 Prozent mehr als im September 2015. Damit ist die Arbeitslosigkeit weiter gestiegen, wenn auch nicht so rasch wie zuletzt.

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