Umweltschützer sehen Einwände bestätigt
Reformen in der Verwaltung, die mögliche Auswirkungen auf den Fortbestand kleinerer Waldflächen gehabt hätten, kommen vorerst nicht. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) strich sie aus dem „Deregulierungspaket“. Die Pläne waren auf starken Widerstand gestoßen.
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Am Dienstag folgte Erleichterung. „Dass das Forstgesetz raus ist aus dem Entwurf, ist ein großer Erfolg für uns“, sagte der Geschäftsführer der SPÖ-nahen Naturfreunde, Reinhard Dayer. Die Deregulierung verfolgt das Ziel, die Verwaltung schlanker zu machen und so Kosten zu verringern. Der Punkt Kleinwälder ist nun vom Tisch.
„Ich freue mich als Naturfreund, dass das Roden, Einzäunen und Sperren von Wäldern, die kleiner als 5.000 Quadratmeter groß sind, nicht möglich wird“, so Dayer. Auch das freie Wegerecht sei gerettet, denn es habe die große Gefahr bestanden, dass aufgrund einer Zerstückelung in kleine Grundflächen von Grundbesitzern „Sperrriegel“ hätten eingezogen werden können.
Genehmigungspflicht für Schlägern bleibt gleich
Die von Rupprechter nun ausgeklammerten Änderungen betreffen etwa den Punkt, dass künftig Schlägerungen von bis zu 3.000 Quadratmeter Wald keine Bewilligung mehr gebraucht hätten. Nun bleibt es wie bisher beim bewilligungsfreien Höchstwert von 1.000 Quadratmetern. Weiters kommt es nicht dazu, dass Waldflächen unter 5.000 Quadratmeter Fläche ihre Waldeigenschaft verlieren und Bewirtschaftungsverpflichtungen wegfallen. Vor allem hätten Zäune nicht mehr als Sperren bewilligt werden müssen, wenn das ursprüngliche Paket durchgegangen wäre.

ORF.at/Dominique Hammer
Umweltschützer fürchten um den Fortbestand kleinerer Waldgebiete
Rupprechter hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass das Landwirtschafts- und Umweltministerium in der Verwaltung sparen will. „Das Einsparungspotenzial liegt bei rund fünf Millionen Euro pro Jahr für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen“, bekräftigte er am Dienstag nach dem Ministerrat. Eine vom Minister eingesetzte Kommission hatte mehr als 50 Bundesgesetze und fast 300 Verordnungen durchforstet.
„Aufgrund des Widerstands der SPÖ“
Insgesamt sollen 18 Gesetze geändert, sieben Bundesgesetze aufgehoben werden, Bewilligungstatbestände entfallen, Verfahren konzentriert sowie Doppel- und Dreifachzuständigkeiten reduziert werden, bekräftigte der Minister nach dem Ministerrat in einer Aussendung. „Um das Gesamtpaket nicht zu gefährden, wurde auf Änderungen im Forst- und Abfallwirtschaftsbereich aufgrund des Widerstands der SPÖ vorerst verzichtet.“
Das Deregulierungspaket betrifft vor allem Vorschriften in der Landwirtschaft und im Wasserrecht sowie Regeln im Bereich der Umwelt. Beispielsweise soll bei Umweltverträglichkeitsprüfungen der Untersuchungsrahmen festgelegt und die Ermittlungskompetenz bei den unmittelbar zuständigen Behörden konzentriert werden.
In der Landwirtschaft soll der verstärkte Einsatz von elektronischen Datenbanken Mehrfachmeldepflichten vermeiden. Mehrere Grundsatzgesetze werden aufgehoben, da die entsprechenden Materien ohnehin durch Ländergesetze geregelt sind. Das betrifft etwa die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke. Beim Forstgesetz ändert sich nun aber nichts.
Widerstand von allen möglichen Seiten
Die geplanten Änderungen im Forstgesetz hatten seit Wochen für kontroversielle Diskussionen gesorgt. Umweltschützer stiegen auf die Barrikaden und warnten vor Konsequenzen für Pflanzen, Tiere und Spaziergänger. Die Rede war von einem „Privatisierungs- und Umweltbelastungspaket, das im Zusammenwirken von Natur- und Umweltorganisationen und den alpinen Vereinen verhindert werden“ müsse. Kritik hatte vor allem auch der Umweltdachverband (UWD) geübt, eine überparteiliche Plattform für 37 Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Alpenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie erneuerbare Energien aus ganz Österreich.
Der Plan, Waldflächen unter 5.000 Quadratmeter Fläche ihre Waldeigenschaft zu entziehen - was die Verpflichtung zur Bewirtschaftung wegfallen ließe, etwa Wiederaufforstung nach Schlägerungen -, sorgte für harsche Kritik. Zäune hätten möglicherweise auch das freie Wegerecht „zugunsten privater Rechte ausgehöhlt“, lautete schließlich ein weiterer Vorwand. Jeder Besitzer solcher Waldflächen könne damit künftig „tun und lassen, was er will - roden, einzäunen und Sperrflächen errichten“.
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