Brüssel offenbar zu Änderungen bereit
Sieben EU-Staaten haben bisher noch keine Zustimmung zum umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) signalisiert. Bei Beratungen der EU-Botschafter am Mittwoch in Brüssel meldeten Österreich, Slowenien und Belgien Vorbehalte an, weil die innerstaatlichen Konsultationen zu dem Abkommen noch nicht abgeschlossen seien, hieß es in Ratskreisen.
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Am Freitag will Kanzler Christian Kern das SPÖ-Präsidium mit CETA befassen. Gibt das Gremium grünes Licht für die Unterzeichnung, könnte die Bundesregierung eine Unterzeichnungsvollmacht auf den Weg bringen. Österreich hat sich dafür eingesetzt, dass in die Zusatzerklärung zu CETA ein direkter Verweis auf den rechtlichen Status dieser Erklärung („Beipacktext“) aufgenommen wird. Eine entsprechende Position sei zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Bundeskanzleramt im Vorfeld abgestimmt worden.
Zustimmung aller Staaten Zielsetzung
Vonseiten der EU-Kommission gibt es mittlerweile Signale, dass ein solcher Verweis möglich wäre: Ein ranghoher EU-Diplomat erklärte am Mittwoch in Brüssel, dass eine Zustimmung aller EU-Staaten die Zielsetzung sei. Entsprechend könne man sich noch weitere Änderungen an der Erklärung zu zwei Punkten vorstellen, nämlich bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit und im Hinblick auf das in der EU geltende Vorsorgeprinzip.
Vorbehalte wegen Visumspflicht
Rumänien und Bulgarien hätten Vorbehalte wegen der in Kanada geltenden Visumspflicht für ihre Staatsbürger geäußert, hieß es im Umfeld des EU-Rats. Die Niederlande machten den Angaben zufolge einen rein formalen parlamentarischen Vorbehalt geltend, weil sich das Parlament in Den Haag noch mit CETA befassen muss.
Auch Deutschland hatte bei der Sitzung in Brüssel wegen der laufenden Prüfung des deutschen Verfassungsgerichts noch keine Zustimmung signalisiert. Am Donnerstag gab das Höchstgericht in Karlsruhe grünes Licht. Die EU-Kommission und der amtierende slowakische EU-Ratsvorsitz betonten, man müsse sich der Tragweite des gesamten Dossiers für die EU-Handelspolitik bewusst sein.
Klarstellung durch gemeinsame Erklärung
Die gemeinsame Erklärung der EU und Kanadas zu dem umstrittenen Freihandelsabkommen soll Klarstellungen leisten. So soll etwa das Recht der Staaten auf Regulierung insbesondere bei öffentlicher Gesundheit, sozialen Diensten, öffentlicher Bildung, Sicherheit, Umwelt und beim Schutz kultureller Vielfalt betont werden. Auch die Standards bei Lebensmittelsicherheit, Konsumentenschutz, Gesundheit, Umwelt oder Arbeitsschutz „werden nicht gesenkt“, stellt die Erklärung fest.
Am Dienstag kommen die EU-Handelsminister in Luxemburg zusammen, um eventuell grünes Licht für die Unterzeichnung von CETA beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober zu geben. Dass die endgültige Entscheidung auf den EU-Gipfel bereits Ende kommender Woche fällt, gilt deswegen als unwahrscheinlich. Der EU-Kanada-Gipfel in Gegenwart des kanadischen Premierministers Justin Trudeau ergebe nur Sinn, wenn das CETA-Abkommen an diesem Tag unterzeichnet werde, sagte ein Diplomat.
Wird das Abkommen Ende Oktober unterzeichnet, startet der Ratifizierungsprozess. CETA kann erst dann vollständig in Kraft treten, wenn zuvor die nationalen Parlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Das Verfahren dürfte sich mindestens über ein Jahr hinziehen.
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