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Qualifizierte Mehrheit genügt nicht

Die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) muss von allen EU-Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden. Eine qualifizierte Mehrheit reicht nicht aus.

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Zu diesem Ergebnis kommt ein von Mehr Demokratie, Greenpeace, Foodwatch und Campact in Auftrag gegebenes Gutachten des Staats- und Völkerrechtlers Bernhard Kempen von der Universität im deutschen Köln. Laut Gutachten würde - anders als kürzlich von der österreichischen Regierung vertreten - das Nein eines Mitgliedsstaates genügen, um zu verhindern, dass CETA vorläufig angewendet beziehungsweise unterzeichnet werden kann, so Foodwatch am Freitag in einer Presseaussendung. Keine Regierung könne sich damit herausreden, dass ihre Ablehnung von CETA ohnehin kein Gewicht habe.

In Niederlanden möglicherweise Referendum

„Den aktuellen Vorschlag der Kommission, CETA als ein gemischtes Abkommen zu unterzeichnen und vollständig vorläufig anzuwenden, kann der Rat nur einstimmig annehmen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kommission vorschlägt, bestimmte Teile von CETA aus der vorläufigen Anwendung herauszunehmen“, so Gutachter Kempen. Die Frage, ob das Nein eines Landes CETA als Ganzes verhindern kann, sei derzeit vor allem mit Blick auf die Niederlande interessant, heißt es. Dort organisiere ein zivilgesellschaftliches Bündnis ein Referendum, in dem die Bevölkerung über die Ratifikation von CETA durch die Niederlande abstimmen könnte.

Auch Karlsruhe redet mit

In Deutschland könnte unter anderem das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu auffordern, Nein zur vorläufigen Anwendung und zu bestimmten Inhalten von CETA zu sagen. In der kommenden Woche wird in Karlsruhe darüber verhandelt, ob und wieweit die vorläufige Anwendung von CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist Nach dieser Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz wird sich das Verfassungsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach im Hauptsacheverfahren noch stärker inhaltlich mit CETA befassen.

In den deutschen Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen laufen Volksinitiativen und Volksbegehren mit dem Ziel, diese Bundesländer im Bundesrat zur Ablehnung von CETA zu bewegen. Stimmt der Bundesrat nicht zu, kann das gesamte Abkommen nicht in Kraft treten. Momentan behandelt die EU-Kommission CETA als gemischtes Abkommen. Sie bezieht die Mitgliedsstaaten aus politischen Erwägungen ein, obwohl sie nach eigenen Aussagen juristisch anderer Auffassung ist und CETA für ein reines EU-Abkommen hält.

EuGH-Entscheidung als große Unbekannte

„Die Kommission behält sich in einem Zustand rechtlicher Unsicherheit vor, den Ratifikationsprozess, der derzeit auf die Mitwirkung aller EU-Mitgliedsstaaten angelegt ist, so abzuändern, dass die alleinige Entscheidung des Rates ausreicht“, so Kempen.

Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass der Ratifizierungsprozess gestoppt werden müsse, sobald die Kommission CETA doch als reines EU-Abkommen behandeln will. Das könnte sich nach der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum EU-Singapur-Abkommen ergeben. „Auf Vorschlag der Kommission müsste der Rat die bereits gefassten Ratsbeschlüsse zu CETA aufheben und der Kommission ein Mandat zu Nachverhandlungen erteilen“, so Kempen.

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