„Zusatzfrage“ als zentrales Prozessthema
Nach acht Verhandlungstagen im Grazer Straflandesgericht sind die Geschworenen zu einem einstimmigen Urteil gekommen: Sie sind der Überzeugung, dass Alen R. wusste, was er tat, als er mit einer Amokfahrt in der Grazer Innenstadt drei Menschen tötete und über 100 weitere teils schwer verletzte. Ob R. am 20. Juni 2015 zurechnungsfähig war oder nicht, war die zentrale Prozessfrage.
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Nun wurde der 27-Jährige für schuldig befunden, bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und 108-fachen Mordversuch begangen zu haben. Die Geschworenen entschieden, dass er zurechnungsfähig war, obwohl zwei von drei Psychiatern anderer Meinung gewesen waren. Laut dem vom Richter verkündeten Urteil wird R. zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Richter Andreas Rom sagte zum Strafausmaß, dass es sich mildernd ausgewirkt habe, dass es in 108 Fällen beim Mordversuch geblieben sei. Erschwerend war hingegen, „dass die Opfer keine Chance hatten auszuweichen“. Der Angeklagte blieb bei der Urteilsverkündung ungerührt. Seine Verteidigerin Liane Hirschbrich kündigte nach der Urteilsverkündung eine Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Letzte Appelle bei Schlussplädoyers
Vor der am Donnerstagabend verkündeten Entscheidung hatten sich die Geschworenen für mehrere Stunden zu Beratungen zurückgezogen. Zuvor hatte es im Verhandlungssaal noch die Schlussplädoyers gegeben, diese waren sowohl bei den beiden Staatsanwälten als auch der Verteidigung kurz und bündig ausgefallen. Seitens der Ankläger wurde nochmals das Geschehen aufgerollt.
Laut Staatsanwalt Rudolf Fauler ist R.s Handlungsweise objektiv als „Mord und Mordversuch anzusehen“. Faulers Kollege Hansjörg Bacher ging dann auf die Frage der Zurechnungsfähigkeit ein. „Sie können nicht falsch entscheiden“, sagte Bacher Richtung Geschworene.
Nach den Anwälten der Opfer kam auch R.s Verteidigerin Hirschbrich zu Wort. Sie forderte die Geschworenen dabei lediglich auf, ihren Mandanten als nicht zurechnungsfähig einzustufen.
Zweistündige Verlesung der Fragen
Weit länger dauerte mit rund zwei Stunden die Verlesung der Fragen. Die erste Hauptfrage lautete, ob es im Fall der drei getöteten Menschen Mord war. Die zweite Frage drehte sich um jenen Mann, auf den R. mit einem Messer losgegangen war und der dabei schwer verletzt wurde. Hier wurde gefragt, ob das Mordversuch war, ebenso wie bei den übrigen Verletzten, auf die der mutmaßliche Amokfahrer direkt zugesteuert sein soll.
Die bei diesem Prozess als zentral geltende Zusatzfrage bei allen drei Hauptfragen drehte sich um die Zurechnungsfähigkeit. Erst die Klärung dieser Frage entschied darüber, ob die - von Anfang an feststehende - Einweisung des 27-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als Strafe oder als „Unterbringung“ zu werten war.
Dazu kamen etliche Eventualfragen, in denen es um die Verletzungen oder Bedrohungen von weiteren über 100 Personen ging. Da jeder Fall einzeln aufgelistet wurde, dauerte die Verlesung ungewöhnlich lange.
Nicht jeder psychisch Kranke ist unzurechnungsfähig
Das Verfahren war nicht nur wegen der Tat und des Umstands, dass quasi die ganze Stadt Beteiligte war, ein Sonderfall: Muss die Frage der Schuld normalerweise fein austariert werden, ging es bei R. um „alles oder nichts“: Das Urteil konnte auf nichts anderes hinauslaufen als entweder die Einstufung der Tat als unentschuldbares menschenverachtendes Wüten oder als Handeln eines schwer psychisch Kranken, der seinen inneren Zwängen erlegen war.
Angelpunkt des Prozesses war damit die Zusatzfrage an die Geschworenen: War R. zum Zeitpunkt der Tat selbst imstande, das von ihm verübte Unrecht einzusehen? Zentraler Verhandlungsgegenstand waren dabei vor allem insgesamt drei Gutachten zur psychischen Verfassung des Täters. Zwei davon attestierten ihm mangelnde Zurechnungsfähigkeit, eines davon hielt ihn zwar auch für psychisch krank, jedoch nicht in einem Maß jenseits der Zurechnungsfähigkeit.
Belastende Aussagen und Zweifel
Schwer belastet wurde R. unter anderen von seiner Ex-Frau. „Meine Aussage ist, dass er alles nur spielt“, war ihr erster Satz im Zeugenstand. Auch sie bestätigte allerdings, dass er sich vor allem unter dem Einfluss von Cannabis von „Marsmenschen und Türken“ verfolgt glaubte und öfter in Graz ganze Tage lang mit einer Machete bewaffnet Straßenbahn gefahren sei. Vor allem ging es aber um eine Durchleuchtung jedes einzelnen Details seiner Amokfahrt.
Anhand der Zeugenaussagen, von Videoaufnahmen und technischen Gutachten wollte die Staatsanwaltschaft belegen, dass die Fahrt von R. nicht die eines Flüchtenden, sondern die eines Menschen war, der andere Menschen töten wollte. Die Verteidigung führte umgekehrt an, dass R. seine Amokfahrt vor einer Polizeistation beendete, wo er gemeinsam mit den Polizisten seine „Verfolger“ gefangen nehmen habe wollen - was schwerlich zu einem Täter passe, der sich nicht fassen lassen wolle.
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