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Zurück in die Zukunft der Briefwahl

83 Tage nach der Bekanntgabe vom Dienstag, dass die Bundespräsidentenwahl wegen fehlerhafter Wahlkarten verschoben werden muss, soll sie am 4. Dezember gemäß neuen Regeln stattfinden - ein ungewöhnlich knapper Zeitplan für einen Gesetzesantrag, den es offiziell noch nicht einmal gibt. Noch dazu bringt das Gesetz einige Änderungen im Vergleich zum bisher gewohnten Prozedere.

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Das hohe Tempo ist auch durch die Einigkeit von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS möglich: Nach der - bereits fixierten - Einbringung des Initiativantrages der vier Parteien am Dienstag im Nationalrat wird sich schon zwei Tage später der Verfassungsausschuss im Hohen Haus damit beschäftigen. Eigentlich hätte der Verfassungsausschuss erst wieder im Oktober tagen sollen. Das Hohe Haus tut damit alles, damit das nötige Gesetz zur Wahlwiederholung am Mittwoch nächster Woche beschlossen werden kann.

Mehr als nur ein Durchführungsgesetz

Bis zum 4. Dezember ist aus wahlrechtlicher Sicht nur wenig Zeit: Der Stichtag für die Einleitung des Urnengangs wird wohl auch gemäß dem neuen Gesetz zwei Monate vor der Wahl liegen müssen, also am 4. Oktober. Beschlossen werden soll das neue Wahlgesetz am 21. September. Danach muss es, wohl am Wochenende 24./25. September, vermutlich durch Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) beurkundet werden - eben weil es derzeit keinen Bundespräsidenten gibt, dessen Arbeit das an sich wäre.

Innenminister Sobotka Treffen mit Klubobleuten

APA/Herbert Pfarrhofer

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und die Klubobleute der Parlamentsparteien am Montag

Der Zeitplan ist umso ambitionierter, da es sich nicht um ein schlichtes Durchführungsgesetz handelt: Das Neuaufsetzen der Wählerevidenz, um alle seit dem ersten Wahlgang wahlberechtigt Gewordenen zu berücksichtigen, muss verfassungsrechtlich gut argumentiert werden. Das Team Stronach (TS) verweigerte seine Zustimmung zum Gesetz mit Verweis darauf, dass das den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) widerspreche und die Wiederholung damit eigentlich keine Wiederholung mehr sei.

Nicht ganz wie 2009, aber doch

Das neue Gesetz soll außerdem die Modalitäten der Briefwahl neu aufsetzen. Für die Wählerinnen und Wähler wird das wohl die Rückkehr zur früher üblichen Art der Briefwahl bedeuten: Man steckt den Stimmzettel in ein herkömmliches Kuvert und schickt ihn an die zuständige Wahlbehörde. Genau von dieser Regelung war aber 2009 wegen datenschutzrechtlicher Bedenken abgegangen worden, sie muss also mit Bedacht wiederbelebt werden.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wünscht sich außerdem, dass auch gleich die Regeln für die Auszählung der Briefwahlstimmen geändert werden. Seiner Vorstellung nach sollen die Briefwahlstimmen bereits am Wahlabend ausgezählt werden. Die Wahlkarten für den Wahltermin am 2. Oktober verlieren jedenfalls - egal ob ausgefüllt oder nicht - ihre Gültigkeit. Man könne aus Vorsicht bis zum offiziellen Beschluss warten und sie erst dann „in den Mistkübel werfen“, hieß es am Montag im Innenministerium.

Hofburg bleibt zu Silvester wohl dunkel

Den Auftrag für die neuen alten Briefwahlkuverts bekommt die Staatsdruckerei, die seit dem Jahr 2000 nur noch dem Namen nach dem Staat gehört, allerdings kraft alter noch gültiger Übereinkommen all das drucken muss, was der Staat von ihr verlangt. Abgesehen davon „ehrt und freut es uns, dass man uns das zutraut“, heißt es aus dem Haus. Vom Volumen her hätte der Auftrag ausgeschrieben werden müssen. Dass das nicht geschehen ist, begründet Sobotka mit „Gefahr im Verzug“.

Bis die Wahl geschlagen ist und die nötigen Anfechtungsfristen - ohne Anfechtung - verstrichen sind, wird die Hofburg wohl über ein halbes Jahr verwaist sein. Eine Angelobung des neuen Bundespräsidenten noch im Dezember erscheint unwahrscheinlich. Bisher lagen immer rund zwei Monate zwischen Wahlsieg und Angelobung. Heinz Fischers Amtszeit endete am 8. Juli. Die Neujahrsansprache des Bundespräsidenten entfällt damit heuer wohl.

Ende für Ära der „Frühlingspräsidenten“?

Gewöhnen müssen sich die Österreicher wohl auch daran, dass Bundespräsidentenwahlkämpfe künftig ohne optimistische Frühlingsstimmung daherkommen: Die Amtszeit des Bundespräsidenten wird volle sechs Jahre ab Angelobung betragen, daher wird von nun an theoretisch immer im Winter gewählt werden. Ändern könnten das allerdings Anfechtungen oder weitere Verschiebungen dieser oder kommender Wahlen zum Amt.

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