Van der Bellen: Asylkapazitäten „nicht uneingeschränkt“
„Es ist legitim, sich zu überlegen, was wäre wenn“: Im ZIB2-Interview gestern Abend hat Alexander Van der Bellen erklärt, dass er das Einbringen des Begutachtungsentwurfs der Bundesregierung für eine Asylnotverordnung für gerechtfertigt halte. „Die österreichische Kapazität, Flüchtlinge aufzunehmen ist nicht uneingeschränkt,“ so der von den Grünen unterstützte Präsidentschaftskandidat.
Im Bezug auf die Asylnotverordnung sieht Alexander Van der Bellen die Rolle des Bundespräsidenten sehr eingeschränkt.
Auf eine Zahl wollte sich Van der Bellen allerdings nicht festlegen. Sollte er auch bei der Wiederholung der Stichwahl am 2. Oktober als Sieger hervorgehen, sähe er es als seine Aufgabe, mit der Regierung Gespräche zu führen. „Ich würde den Innenminister zu mir bitten und ihn fragen, warum er glaubt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährdet sind.“ Er wies jedoch auch darauf hin, dass das Asylrecht ein verfassungsmäßig geschütztes Recht sei, von dem man nur „unter ganz bestimmten restriktiven Bedingungen“ abweichen könne.
Laut Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) soll die Asylnot- bzw. Sonderverordnung nicht vor Erreichen der „Obergrenze“ von 37.500 Asylverfahren im laufenden Jahr in Kraft treten.
EU-Beitrittsgespräche mit Türkei „Zeitverschwendung“
Auch die Linie der Regierung bezüglich des Abbruchs der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei unterstützt Van der Bellen: Zwar müsse man im Gespräch bleiben, über einen EU-Beitritt zu sprechen wäre derzeit aber „reine Zeitverschwendung“, meinte er. Einen Beitritt der Türkei „in seiner Amtszeit“ schließe er aus.
Trotz der gehäuft auftretenden Probleme mit Wahlkarten für die zweite Hofburg-Stichwahl sei er dennoch nicht für eine Verschiebung. Vorläufig denke er, dass es auch im Interesse der zuständigen Behörden liege, dass die Wahl am 2. Oktober ordnungsgemäß stattfinden könne, so der Präsidentschaftskandidat.