VW-Chef will sich gegen Sammelklagen in Europa wehren
Die für den Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova will mit nationalen Konsumentenschutzorganisationen über Sammelklagen gegen den deutschen Autohersteller Volkswagen (VW) im Streit über geschönte Abgaswerte sprechen. VW-Chef Matthias Müller will sich dagegen „natürlich mit allen gebotenen und rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen“, wie er gegenüber Ö1 sagte.
„Wir sind offen für alle Gespräche. Wir sind an der Stelle kooperativ und konstruktiv, aber ehrlich gesagt auch immer unter der Berücksichtigung lokaler, also regionaler gesetzlicher Rahmenbedingungen und nicht, was sich ein Einzelner wünscht“, so Müller zur Ankündigung Jourovas. Man dürfe nicht übersehen, dass es „fundamentale Unterschiede“ zwischen der Gesetzgebung in den USA und in der EU gebe.
In den USA hatte VW nach der Einreichung von Sammelklagen der Zahlung von Schadenersatz in Milliardenhöhe zugestimmt. In Europa geht es zunächst um Reparaturen, die Gewährung von Schadenersatz ist eine Kompetenz nationaler Gerichte. In Belgien etwa sind seit September 2014 Sammelklagen möglich, in Österreich gibt es dieses Instrument nicht.
Schwere Vorwürfe gegen Bosch
Im Rechtsstreit über den VW-Abgasskandal in den USA kommt der Zulieferer Bosch zunehmend unter Druck. Nach Recherchen von NDR, WDR und der „Süddeutschen Zeitung“ gibt es Hinweise auf eine massive Verwicklung in die Causa.
Bosch-Ingenieure hätten die Betrugssoftware jahrelang mitentwickelt. Dabei sei dem Zulieferer klar gewesen, dass eine derartige Abschaltvorrichtung verboten ist. NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ beziehen sich dabei auf bisher geschwärzte Teile der US-Klageschrift von VW-Kunden gegen Bosch, die nun freigegeben sind.
Warnung an VW ausgesprochen
Bestandteil der Klage soll auch ein Schreiben vom Juni 2008 sein. Darin habe Bosch vom VW-Konzern gefordert, ihn von einer Haftung freizustellen. Denn die „geforderte Weiterentwicklung“ der Motorsteuerung werde dazu führen, „dass Daten möglicherweise als defeat device (Betrugssoftware) eingesetzt werden“. Bosch weise in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung einer solchen Funktion in den USA verboten sei, und warne, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten.
Die Anwälte, die geschädigte Dieselbesitzer in den USA vertreten, hatten ihre Klage gegen den Zulieferer erst Mitte August erweitert. Sie werfen Bosch vor, über mehr als zehn Jahre eine aktive Rolle bei der Entwicklung einer an VW gelieferten Software gespielt zu haben. Unkenntnis über den Betrug sei auszuschließen. Bosch wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern.