Morgen Höchstgerichtsurteil zu Burkiniverbot

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Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht wird morgen über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Burkiniverbote urteilen. Der Staatsrat in Paris verhandelte heute exemplarisch über eines der inzwischen über 30 Burkiniverbote in französischen Badeorten und Städten. Die erwartete Entscheidung wird aber als Grundsatzurteil Auswirkungen auf alle anderen Anti-Burkini-Dekrete haben.

Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza am 14. Juli mit 86 Toten haben mehr als 30 französische Städte und Gemeinden Burkinis an ihren Stränden verboten. Die Bürgermeister begründen ihre Verbote mit der angespannten Stimmung in Frankreich nach den islamistischen Anschlägen in diesem Sommer: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen.

„Notwendig“?

Kritiker verurteilen die Maßnahme als überzogen und islamfeindlich und sehen einen Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Zudem machten die Verbote das Kleidungsstück erst zu einem Symbol des radikalen Islam, wurde moniert. Tatsächlich stiegen die Verkaufszahlen vergleichbarer Kleidungsstücke seit den Verboten sprunghaft an.

Das Verwaltungsgericht von Nizza hatte das Burkiniverbot von Villeneuve-Loubet in erster Instanz für rechtmäßig erklärt. Es sei „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“. Zwei Organisationen, die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich, waren deswegen vor den Staatsrat gezogen.

Sozialisten zerstritten

Auch innerhalb der sozialistischen Regierung hat das Thema zu Meinungsverschiedenheiten geführt. Während sich Premier Manuel Valls hinter die Burkiniverbote stellte, nannte Bildungsministerin Najat Vallaud-Belkacem sie trotz aller Bedenken gegen den Ganzkörperbadeanzug „nicht willkommen“. Sie verwies auf die individuellen Freiheitsrechte und warnte, die Verbote könnten rassistische Äußerungen hoffähig machen.

Staatschef Francois Hollande hatte in der Debatte bisher noch nicht öffentlich Stellung bezogen. Auch am Donnerstag vermied er eine Festlegung: Am Rande eines Treffens mit europäischen Sozialdemokraten sagte er in Anspielung auf den Burkini-Streit, um das Zusammenleben zu garantieren, dürfe es „weder Provokation noch Stigmatisierung“ geben.

Proteste in Berlin und London

In Berlin und London gingen Dutzende Menschen gegen das Verbot auf die Straßen. In Berlin demonstrierten vor allem Frauen vor der französischen Botschaft im Zentrum der Stadt. Eine von ihnen hatte einen Ganzkörperbadeanzug an, andere Frauen trugen Schleier oder Kopftücher.

Vor Frankreichs Botschaft in London schufen Demonstrantinnen im Burkini mit Sand, Badetüchern, Luftmatratzen und Wasserbällen eine Strandatmosphäre. Auf Protestschildern war unter anderem zu lesen: „Burkiniverbot ist rassistisch.“