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Ex-FPÖ-Werber sieht „rückblickend“ Schuld

Elf Monate unbedingter Haft und 22 weitere auf Bewährung - mit diesem Ergebnis ist am Dienstag für den Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -Werber Gernot Rumpold sein Straffestsetzungstermin im Telekom-III-Verfahren im Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen. Verhandelt wurde gleich im Anschluss auch die Straffestsetzung gegen den Lobbyisten Peter Hochegger in der Causa Telekom Austria (TA).

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In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur mediaConnection von der TA 600.000 Euro auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte. Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ.

„Am meisten gelitten“

Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Ende November 2015 bestätigt, der damalige Schuldspruch enthielt jedoch auch den Vorwurf der Falschaussage, der schließlich gekippt wurde. Aus diesem großteils formalen Grund war nun nur noch die Strafe neu und endgültig festzusetzen. Rumpold nahm die Gerichtsentscheidung an und bezeichnete sie als angemessen.

In der Verhandlung hatte Rumpold gemeint, „rückblickend gesehen“ erkenne er seine Verfehlung, er hätte im ursprünglichen Verfahren „auf schuldig plädieren sollen“. Sein Anwalt hatte gemeint, man dürfe durch die Strafe jedoch kein Exempel statuieren: Rumpold sei pleite, ohne Job und habe „am meisten gelitten“. Die Staatsanwaltschaft forderte ihrerseits unter Verweis auf die nötige abschreckende Wirkung in Sachen Korruption eine strenge Strafe: Es gelte, solche Taten künftig zu verhindern.

Bald Antrag auf Fußfessel?

Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die „privaten und wirtschaftlichen Folgen“ für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Auch hat er um Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte. Er sei „zu lange selbstständig“ gewesen: „Ich bekomme keine Arbeitslose.“

Er habe kein Einkommen, kein Vermögen und sei angesichts von Schulden im Ausmaß von drei Millionen Euro in Privatinsolvenz, gab Rumpold dem Richter gegenüber an. Die 33 Monate teilbedingt sind allerdings nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Michael Radasztics gab hinsichtlich der ausgesprochenen Strafe vorerst keine Erklärung ab. Rumpolds Anwalt ließ offen, ob er die Gefängnisstrafe in offenen Vollzug per Fußfessel umwandeln wolle.

Hochegger in Handschellen vorgeführt

Gleich im Anschluss an die Verhandlung über Rumpolds Strafe wurde Hochegger - in Handschellen - vorgeführt. Er befindet sich wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Sein Anwalt beteuert, Hochegger habe den Gerichtstermin ohnehin wahrnehmen wollen. Hochegger ist allerdings auch in der Causa BUWOG - nicht rechtskräftig - gemeinsam vor allem mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser angeklagt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Fluchtgefahr wurde bei Hochegger darin gesehen, dass er unter Berufung auf psychische Probleme den Gerichtstermin nicht wahrnehmen hätte können oder wollen. Bei der Verhandlung am Dienstag legte sein Anwalt denn auch ein Gutachten vor, das seine Verhandlungsfähigkeit in Abrede stellte. Das Gericht wertete die Expertise allerdings als Gefälligkeitsgutachten. Sollte das Gericht nun in der Causa Telekom Austria eine Gefängnisstrafe aussprechen, wird Hochegger mit größerer Wahrscheinlichkeit auch in der Causa BUWOG auf der Anklagebank sitzen.

Entscheidung mit Folgen

Nicht wenige Prozessbeobachter hatten sich durch Hocheggers Angaben an den früheren BAWAG-Chef Helmut Elsner und dessen damit einhergehende Verzögerung des damaligen Verfahrens erinnert. U-Haft muss verhältnismäßig sein und regelmäßig geprüft werden - gegen eine Gefängnisstrafe müsste man allerdings Strafvollzugsuntauglichkeit geltend machen. Indirekt könnte die Entscheidung vom Dienstag damit Auswirkungen auf allfällige Überlegungen Hocheggers haben, in der Causa BUWOG Geständnisse ablegen zu wollen.

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