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Zieldatum ist beinahe ein Jahrestag

Die Politik der offenen Grenzen ist nicht lange nach dem Beginn wieder beendet worden. Mehrere Länder errichteten Grenzzäune, die Balkan-Route wurde gesperrt, ein Deal mit der Türkei ausverhandelt. Österreich reglementierte die Zahl möglicher Anträge und legte für das laufende Jahr eine „Obergrenze“ fest. Nicht mehr als 37.500 Flüchtlinge werde und könne man aufnehmen, hieß es.

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Bis Mitte August wurden 24.000 Personen zum Asylverfahren zugelassen. Was bei einer Überschreitung der genannten Zahl geschehen soll, wurde von den zuständigen Stellen immer sehr unscharf beantwortet. Besonders aus der ÖVP bzw. insbesondere von Innenminister Wolfgang Sobotka wurden schnell Rufe laut, dass es eine Vorordnung brauche, die eine unmittelbare Rückweisung von Asylwerbern an der Grenze ermöglicht - schnell machte die ÖVP Druck hinsichtlich der so bezeichneten Asylnotverordnung.

ÖVP und SPÖ lange im Clinch

Lange lagen ÖVP und SPÖ dazu im Clinch miteinander. Argumentiert wurde etwa, dass die Sonderverordnung nur dann erlassen werden könne, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gefährdet sei und das offenkundig nicht der Fall sei. Auch wurde immer wieder betont, dass es wohl noch einiges an Vorbereitungsarbeit brauche, damit die Voraussetzungen für die Sonderverordnung überhaupt erfüllt seien.

Flüchtlinge gehen auf einer Bahntrasse in der Nähe von Spielfeld

APA/AFP/Vladimir Simicek

Im Vorjahr waren viele Flüchtlinge über die Balkan-Route unterwegs - wie hier im Oktober an der slowenisch-österreichischen Grenze -, nun ist die Route zu

Ähnlich argumentierte zuletzt auch Kanzler Christian Kern (SPÖ), der allerdings den 6. September als Zieldatum für die Begutachtung eines Entwurfs nannte - beinah der Jahrestag der Aussetzung der Grenzkontrollen zu Ungarn am 5. September 2015. Notwendig seien aber Vorarbeiten, wie seine Parteikollegen zuvor sah er Sobotka am Zug. Gleichzeitig äußerte er die Hoffnung, die vereinbarte Marke von 37.500 Asylverfahren vielleicht auch ohne Anwendung der Sonderverordnung einzuhalten.

Fragen klären

Er gestand aber zu, dass es „eine Reihe von unberechenbaren Faktoren“ gebe. Darum äußerte er auch Verständnis für Sobotka, wenn dieser die Verordnung eher früher als später wolle. Geblieben ist aber die Linie der SPÖ, den ÖVP-Innenminister - der die Verordnung schon Ende August wollte - hier als säumig darzustellen. Drei Punkte müssten sichergestellt sein, meinte Kern, nämlich technische und juristische Fragen sowie Rücknahmevereinbarungen mit Ungarn, Slowenien und Italien.

Im Innenministerium sieht man die geplante Notverordnung als Voraussetzung für Verhandlungen über die Flüchtlingsrücknahme mit Ungarn. Erst wenn die Verordnung und damit die gesetzliche Voraussetzung existiere, würden Verhandlungen mit Ungarn Sinn machen, heißt es dort. Kern gehe von einer „verkehrten Reihenfolge“ aus. Zuerst brauche man die Verordnung, und dann könne mit Ungarn verhandeln, wird betont.

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