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„Können nichts dafür“

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer befürchtet durch die Wiederholung der Präsidentschaftsstichwahl eine Lawine an Zusatzkosten für die Kommunen. Im Innenministerium versteht man diese Sorge und verwies am Mittwoch auf Gespräche über eine Lösung im Interesse der Gemeinden.

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Eine Zusage, die Kosten für die Wahlwiederholung zu übernehmen, gebe es aber noch nicht. Mödlhammer sagte im „Kurier“, dass bei dem Ausfall von Beisitzern der Parteien Gemeinde- bzw. Magistratsbedienstete einspringen müssten. Es sei nicht einzusehen, dass die Gemeinden diese Kosten tragen, zumal diese „nichts dafür können, dass die Stichwahl aufgehoben wurde“. Für die Fehler seien die Bezirksbehörden verantwortlich gewesen, und diese gehören zum Land.

Mödlhammer spricht von Zusage

Laut dem Gemeindebund-Präsidenten gibt es daher eine Vereinbarung mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP): „Er hat mir zugesagt, dass das Innenministerium alle anfallenden Kosten unbeschränkt übernimmt.“

In Sobotkas Ressort sieht man das nicht ganz so: „Es gibt derzeit laufende Gespräche und das Bemühen, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung im Interesse der Gemeinden zu finden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Für die Gemeinden habe man Verständnis, derzeit gebe es aber nur eine Regelung für die Wahl und die Stichwahl. Eine - wie aktuell vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeordnete - Wiederholung umfasse das Gesetz nicht. Es brauche daher voraussichtlich die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, so der Sprecher.

Ermittlungen gegen 20 Behördenvertreter

Angesichts der Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung nach der Präsidentenwahl ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Mitglieder von 20 Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden. Das sagte eine Sprecherin der Behörde.

Ermittelt wird wegen einer infolge der Wahlanfechtung eingebrachten Anzeige des Innenministeriums. Konkret geht es um den Vorwurf, dass ohne Anwesenheit von Beisitzern Briefwahlkuverts geöffnet sowie die Stimmzettel geprüft und ausgezählt wurden. Die Beisitzer hatten trotz der rechtswidrigen Vorgänge in mehreren Fällen eine rechtlich korrekte Vorgehensweise bestätigt. Damit steht sowohl der Vorwurf des Amtsmissbrauchs als auch der „Falschbeurkundung im Amt“ im Raum.

VfGH sieht keine Manipulation

Der VfGH hatte den Wahlsieg des von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen wegen Formalfehlern bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 von 117 Wahlbezirken aufgehoben. So wurden die Stimmen teilweise ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt - ein Verstoß gegen das Wahlgesetz. Dass das Ergebnis selbst manipuliert worden wäre, behaupteten vor Gericht aber weder die FPÖ noch deren Beisitzer. Auch der VfGH hielt fest, dass es im Verfahren keine Hinweise auf Wahlmanipulation gab.

Noch keine FPÖ-Anzeige

Im seither wieder angelaufenen Wahlkampf brachte FPÖ-Kandidat Norbert Hofer allerdings immer wieder angebliche Manipulationen ins Spiel. Besonders konkret wurde er bei einer FPÖ-Veranstaltung in Wien Ende Juli, bei der er behauptete, Leiter von Pflegeheimen hätten mit der Passnummer von Patienten Wahlkarten bestellt und dann im Büro ausgefüllt. „Ich sage euch deswegen, Van der Bellen wurde nicht gewählt - er wurde gezählt“, sagte Hofer in einem auf seiner Facebook-Seite veröffentlichten Video der Veranstaltung.

Beweise legte die FPÖ bisher aber nicht vor, auch die bereits vor einem Monat für „in den nächsten Tagen“ angekündigte Anzeige wurde noch nicht eingebracht. In Hofers Büro begründet man die Verzögerung mit der Feriensaison. „Aufgrund der Urlaubszeit verzögert sich das ein bisschen“, sagte ein Sprecher Hofers. Die Anzeige werde „spätestens im September“ eingebracht. Das würde dann in die heiße Phase des Wahlkampfs fallen.

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