Gläubiger können Konten von Schuldnern leichter sperren
Justizminister Wolfgang Brandstetter hat den Entwurf für die Exekutionsordnungs-Novelle 2016 (EO-Novelle) und eine Novelle zum Rechtspflegergesetz heute in die Begutachtung geschickt. Unter anderem soll es Gläubigern erleichtert werden, Konten von Schuldnern sperren zu lassen, damit diese kein Geld überweisen oder abheben und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen können.
Die EO-Novelle enthält begleitende Regelungen zu einer entsprechenden EU-Verordnung und sieht außerdem eine Anpassung ausländischer Exekutionstitel vor, die in Österreich nicht bekannte Maßnahmen enthalten, wie das Justizministerium in einer Aussendung erläuterte.
Zuständigkeiten sollen neu geregelt werden
Für Arbeitgeber soll der Gesetzesentwurf Erleichterungen bei Lohnpfändungen bringen. Weiters sollen die gesetzlichen Bestimmungen für die im vergangenen Jahr gegründete justizeigene Versteigerungsplattform (Justiz-auktion.at) aus Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen angepasst werden - z. B. sollen die zur Versteigerungen gelangenden Gegenstände besser beschrieben werden.
Auch eine Novelle zum Rechtspflegergesetz ist seit heute in Begutachtung. Sie soll unter anderem bei Exekutions- und Insolvenzrecht und in Firmenbuchsachen die Zuständigkeiten von Rechtspfleger und Richter neu regeln.