Hasspostings: Grüne wollen Strafrecht verschärfen

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Die Grünen wollen die strafrechtlichen Instrumente gegen - vor allem gegen Frauen gerichteten - Hass im Netz schärfen. Mit einem neuen Tatbestand soll gegen beleidigende, verhetzende und sexualisierte Postings vorgegangen werden können, so der Wunsch von Klubchefin Eva Glawischnig und Justizsprecher Albert Steinhauser heute in einer Pressekonferenz. Meldestellen allein seien nicht ausreichend.

Mittels eines neuen Paragrafen 115a im Strafgesetzbuch (StGB) sollen bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe drohen, wenn jemand aus einer laut Verhetzungsparagraf geschützten Gruppe (Rasse, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung etc.) „für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar“ beschimpft, verspottet, misshandelt oder bedroht wird.

Soll Ermächtigungsdelikt werden

Der entsprechende Antrag ist bereits ausformuliert, er soll im Herbst im Justizausschuss des Nationalrats behandelt werden. Die Grünen wollen diesen Lückenschluss zwischen Verhetzung und gefährlicher Drohung zum Ermächtigungsdelikt machen, die Staatsanwaltschaft muss den Täter also verfolgen, wenn das Opfer das wünscht.

Die Tatbestände Beleidigung und üble Nachrede, mit denen derzeit gegen Hasspostings vorgegangen werden kann, sind hingegen Privatanklagedelikte, bei denen das Opfer das finanzielle Risiko selber trägt. Dass die Grünen mit ihrer Initiative gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vorgehen, wiesen Glawischnig und Steinhauser zurück.