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Terrormiliz nimmt Tat für sich in Anspruch

Allem Anschein nach hat in Deutschland erstmals ein islamistischer Selbstmordattentäter zugeschlagen. Bayern geht beim Ansbacher Attentat von einem klaren islamistischen Hintergrund aus. Der Generalbundesanwalt hat die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Verdacht.

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Laut Bundesanwaltschaft besteht der Verdacht einer Mitgliedschaft des 27-jährigen Täters aus Syrien in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Der Generalbundesanwalt übernahm nach Mitteilung vom Abend die Ermittlungen - unter anderem wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Zuvor hatte der IS-nahe Nachrichtendienst Amak den Täter als „Soldaten des Islamischen Staates“ bezeichnet.

Der Nachrichtendienst veröffentlichte in der Nacht auf Dienstag auch ein vermeintliches Bekennervideo. Es zeigt eine Person, die sich ein schwarzes Tuch um den Kopf gebunden hat, sodass nur die Augen zu sehen sind. Die Echtheit des Videos ließ sich zunächst nicht überprüfen.

Herrmann: „Racheakt“ angekündigt

So blieb voerst offen, ob es mit dem Video ident ist, das deutsche Ermittler auf dem Handy des Attentäters sicherstellten. Von diesem berichtete am Montagnachmittag Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Es ist auf dem Handy eine entsprechende Anschlagsdrohung des Täters selbst als Video festgestellt worden." Er bezeuge seine Zugehörigkeit zu Abu Bakr al-Baghdadi“, sagte Herrmann. Baghdadi ist der Anführer des IS.

Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann bei einer Pressekonferenz

Reuters/Michaela Rehle

Bayerns Innenminister hat keine Zweifel am islamistischen Hintergrund

Der 27-jährige Syrer habe in dem Video unter anderem „einen Racheakt“ gegen Deutsche angekündigt, „weil sie sich dem Islam in den Weg stellen“, sagte Herrmann unter Berufung auf eine erste „provisorische“ Übersetzung des auf Arabisch erstellten Videos. Für ihn sei damit „unzweifelhaft“ erwiesen, dass es sich bei dem Geschehen „um einen Anschlag, um einen Terroranschlag mit entsprechend islamistischem Hintergrund“ handle.

De Maiziere mahnt zu Besonnenheit

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) äußerte sich am Nachmittag in Berlin noch vorsichtiger: „Ein Bezug zum internationalen Terrorismus des sogenannten Islamischen Staates ist aus meiner Sicht ebensowenig auszuschließen wie das Vorliegen einer besonderen Labilität dieser Persönlichkeit oder eine Kombination von beidem.“ Bereits kurz nach der Tat war bekanntgeworden, dass der Attentäter bereits zweimal versucht hatte, sich das Leben zu nehmen. Er war deshalb in medizinischer Behandlung.

Er verstehe die Sorgen der Bevölkerung, sagte De Maiziere weiter. Laut dem deutschen Innenminister wird die Präsenz der Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen „sichtbar verstärkt“. Er mahnte zugleich zu Besonnenheit und warnte vor einem Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Die ganz große Mehrheit komme nach Deutschland, um hier in Frieden zu leben: „Das muss sauber getrennt werden.“

Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer kündigte in seinem Bundesland eine deutliche personelle Verstärkung der Polizei an. „Die Aufstockung wird signifikant sein“, sagte er in einem Interview des „Münchner Merkur“ laut Vorabbericht vom Montag. Die Sicherheitslage sei „ernst und bedrohlich“, und die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, „dass alles Menschenmögliche für ihre Sicherheit getan wird“.

Sprengsatz in Rucksack

Der 27-jährige Täter hatte sich nach Polizeiangaben kurz nach 22.00 Uhr in der Nähe des Eingangs zu einem Musikfestival mit mehr als 2.000 Teilnehmern in die Luft gesprengt. Das Festivalgelände, das sich in der Innenstadt von Ansbach befindet, wurde evakuiert - das Stadtzentrum wurde abgeriegelt. Der Nürnberger Polizeivizepräsident Roman Fertinger erklärte, der Mann habe den Sprengsatz in einem Rucksack gehabt.

Rucksack

APA/dpa/Daniel Karmann

Ein Beamter sichert den Rucksack, in dem der Sprengsatz transportiert wurde

„Wenn er mit dem Rucksack in die Veranstaltung gelangt wäre, hätte es bestimmt mehr Opfer gegeben“, sagte Fertinger. Er sei am Eingang aber abgewiesen worden, weil er keine Eintrittskarte hatte. Polizeiangaben zufolge waren am Tatort weit verstreut Metallteile aufgefunden worden - ein Indiz dafür, dass die Bombe eine stärkere Wirkung haben sollte. Unter den Verletzten befanden sich laut Polizeiangaben vier Menschen mit schweren Verletzungen.

Eine erste Auswertung habe auch ergeben, dass der Mann Gewaltvideos mit islamistischer Ausrichtung und salafistischem Inhalt dabeihatte, sagte Herrmann. Bei der Durchsuchung seiner Asylunterkunft sei auch eine Fülle von Materialien gefunden worden, die zum Bau weiterer Bomben geeignet gewesen wären. Ermittler hatten zuvor in der örtlichen Flüchtlingsunterkunft mehrere Gegenstände sichergestellt.

Abschiebung nach Bulgarien

Laut Herrmann hatte der Syrer kurz vor seiner Tat eine Abschiebeanordnung erhalten. Ob diese Anordnung die Attentatsabsicht beschleunigt habe, sei im Moment aber Spekulation, sagte Herrmann in der ARD. Der Flüchtling sollte nach Bulgarien abgeschoben werden.

Polizisten tragen Beweisstücke

AP/Matthias Schrader

Die Polizei stellte in der Unterkunft des Attentäters mehrere Gegenstände sicher

Er war offenbar in Bulgarien in die Europäische Union eingereist und als Asylbewerber registriert worden. Später reiste der Mann nach Deutschland weiter, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber seinen Asylantrag ablehnte und eine Rückführung nach Bulgarien anordnete. Ein Verwaltungsgericht habe die Entscheidung bestätigt, sagte Herrmann.

Das BAMF habe dann aber selbst die Abschiebeanordnung wieder aufgehoben, wohl wegen gesundheitlicher Probleme des Syrers. Vor zwölf Tagen habe das BAMF dann neuerlich eine Abschiebung nach Bulgarien unter dem sogenannten Dublin-Verfahren angeordnet, sagte Herrmann. Diese Anordnung wäre innerhalb von 30 Tagen zu vollziehen gewesen. Gemäß den Dublin-Regeln ist dasjenige EU-Land für Asylbewerber zuständig, das sie als zuerst betraten.

Auch in Österreich Asylantrag gestellt

Der Syrer habe 2014 auch einen Asylantrag in Österreich gestellt. Wegen eines positiv beschiedenen Asylantrags in Bulgarien im Jahr 2013 sei diese jedoch abgelehnt worden, sagte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Montag zur APA. Der Syrer sei nicht aus Österreich ausgewiesen worden, weil er über ein von Bulgarien ausgestelltes „Konventionsreisedokument“ verfügte, das einen 90-tägigen Aufenthalt im Schengen-Raum erlaubt, fügte Grundböck hinzu.

Dritte Bluttat innerhalb einer Woche in Bayern

Es ist die dritte Bluttat in Bayern innerhalb einer Woche. Am Montagabend vergangener Woche hatte ein junger Mann in einem Regionalzug in Würzburg Passagiere mit einer Axt angegriffen. Vier Menschen wurden schwer, einer leicht verletzt. Am Freitagabend war ein Mann in München Amok gelaufen. Zehn Menschen starben, viele wurden verletzt.

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