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Mit Einspruch bei Höchstgericht abgeblitzt

Alte Vorwürfe haben die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) und frühere französische Finanzministerin, Christine Lagarde, eingeholt. Sie muss sich wegen eines Finanzskandals in ihrer Zeit als Ministerin vor Gericht verantworten.

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Ein Prozess hatte sich zuletzt schon abgezeichnet. Am Freitag gab nun der Oberste Gerichtshof in Paris, der Cour de cassation, grünes Licht dafür. Lagarde hatte bei dem Höchstgericht Rechtsmittel eingelegt, die Generalstaatsanwaltschaft erst letzte Woche dafür plädiert, ihren Einspruch abzulehnen. Bei einer Verurteilung drohen ihr im äußersten Fall ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro - Letztere dürfte die Chefin des Währungsfonds eher leichter wegstecken.

Astronomische Entschädigung für Geschäftsmann

In der ganzen Causa geht es um die sogenannte Tapie-Affäre, Geldflüsse an den Geschäftsmann und Ex-Politiker Bernard Tapie im Jahr 2008. Ein von der damaligen Finanzministerin geleitetes Schiedsgericht hatte ihm nach dem Verkauf des Sportartikelhändlers adidas Schadenersatz von über 400 Mio. Euro zugesprochen. Der Hintergrund: Tapie war in den 1990er Jahren Mehrheitsaktionär bei dem deutschen Konzern und fühlte sich später beim Verkauf seines Anteils an dem deutschen Konzern betrogen.

Rasch kam danach der Verdacht auf, Tapie sei wegen seiner Nähe zum damaligen Staatschef Nicolas Sarkozy eine Vorzugsbehandlung zuteilgeworden. Offizielle Anschuldigungen an Lagarde wurden 2014 erhoben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Nachlässigkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern.

„Immer im Interesse des Staates“

Gegen Tapie, der seinerzeit Abgeordneter der linksliberalen Parti radical de gauche (PRG) und sogar Minister war, laufen inzwischen Ermittlungen wegen Betrugs. Der Schiedsspruch selbst wurde im Februar 2015 für ungültig erklärt, dieses Urteil erst kürzlich vom Höchstgericht betätigt.

Der IWF-Chefin wird von den in der Causa zuständigen Ermittlern vorgeworfen, das private Schiedsgericht eilfertig und „schlecht vorbereitet“ angerufen zu haben. Vorwürfe muss sie sich auch wegen der Entscheidung, den Schiedsspruch nicht angefochten zu haben, machen lassen. Lagarde beteuert, sie habe „in dieser Angelegenheit immer im Interesse des Staates und in Achtung vor dem Gesetz gehandelt“.

Währungsfonds steht hinter seiner Chefin

Die Ermittlungskammer des Gerichtshofs der Republik (Cour de justice de la Republique, CJR), der als einziges Gericht in Frankreich über mögliche Vergehen von Ministern bei ihrer Amtsausübung urteilen kann, beantragte trotzdem im vergangenen Dezember einen Prozess gegen Lagarde. Diese legte umgehend Rechtsmittel dagegen ein, scheiterte nun aber.

Der IWF stellte sich in der Affäre stets hinter seine Chefin, die gerade am Anfang ihrer zweiten Amtszeit steht. Auch am Freitag sprach ihr der Verwaltungsrat des Währungsfonds sein Vertrauen aus. Das Gremium sei über die „jüngsten Entwicklungen“ informiert und habe weiterhin Vertrauen in Lagardes „Fähigkeiten zur Wahrnehmung ihrer Pflichten“, sagte IWF-Sprecher Gerry Rice in Washington.

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