Sachwalterschaft soll neu geregelt werden
Nach jahrelanger Kritik wird die Sachwalterschaft neu geregelt und dabei neu benannt: Sie heißt in Zukunft Erwachsenenschutzrecht und soll das Leben der Betroffenen gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessern. Das Modell umfasst mit der Vorsorgevollmacht, der gewählten, der gesetzlichen sowie der gerichtlichen Erwachsenenvertretung vier Säulen. Letztgenannte entspricht der bisherigen Sachwalterschaft.
Die Selbstbestimmung der Betroffenen steht im Mittelpunkt der gestern eingebrachten Gesetzesnovelle zum Sachwalterrecht. Das bisherige System „hat sich in die falsche Richtung entwickelt“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bei in einem Hintergrundgespräch in Wien.
Zahl der Betroffenen in zwölf Jahren verdoppelt
Das neue Modell soll nicht nur dafür sorgen, dass unnötige Besachwalterungen künftig vermieden werden, ebenso ist es Ziel, die Entscheidungsfähigkeit wesentlich zu stärken und Familien stärker einzubinden. Denn das seit 30 Jahren bestehende System hat Einzelfällen geführt, „die man nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen kann“, sagte Brandstetter.
Zudem hat sich in einem Zeitraum von zwölf Jahren die Zahl der besachwalteten Personen bis zum Jahr 2015 von rund 30.000 auf 60.000 verdoppelt. Was nicht nur mit der Demografie zusammenhängt, denn Volksanwältin Gertrude Brinek (ÖVP) kritisierte, dass Besachwalterungen zu früh ausgesprochen wurden, sie zu umfassend ausfielen und zu lange aufrecht blieben.
Tragende Rolle für Vereine
Sachwalter- bzw. Erwachsenenschutzvereine sollen eine zentrale Funktion einnehmen. Neben der Ausweitung ihrer Beratungsfunktion kann bei ihnen künftig auch eine Vorsorgevollmacht errichtet und ein Erwachsenenvertreter gewählt werden. Da die gerichtliche Bestellung eines Erwachsenenvertreters wie bisher nur das letzte Mittel sein soll, ist künftig auch ein „Clearing“ bei den Vereinen im Vorfeld der Bestellung verpflichtend. Dieses „Clearing“ soll sicherstellen, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung notwendig ist oder nicht.