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Festsitzung und Rede

Am Freitag ist es endgültig so weit. Bundespräsident Heinz Fischer dankt nach zwölf Jahren mit Ende seiner Amtszeit ab. Ihm zu Ehren veranstalten die beiden Parlamentskammern - National- und Bundesrat - eine Festsitzung, bei der das Staatsoberhaupt ein letztes Mal in dieser Funktion eine Rede halten wird.

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20 Minuten wird Fischer in der Bundesversammlung Zeit gegeben, Botschaften an das offizielle Österreich zu richten. Dieses ist im historischen Sitzungssaal des Parlaments umfassend vertreten. Neben der Regierung und den Vertretern von National- und Bundesrat sind auch unter anderem die Spitzenrepräsentanten der Religionsgemeinschaften und der Höchstgerichte geladen.

Fünf ehemalige Erstwähler eingeladen

Hinzu kommen noch fünf Personen, die bei Fischers erster Präsidentenkür Erstwähler waren und von Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) zu der Festsitzung geladen sind. Auch eine kurze Unterredung der heute 30-Jährigen mit dem Bundespräsidenten ist geplant.

Einzug mit Fanfaren

Feierlich ist schon Fischers Empfang. Der Bundespräsident wird von Bures und Bundesratspräsident Mario Lindner (SPÖ) persönlich abgeholt und später auch unter Fanfarenklängen in den Sitzungssaal begleitet. Die Chefs der Parlamentskammern werden in kürzeren Reden dann die Leistungen Fischers noch einmal würdigen, ehe er selbst das Wort ergreift.

Begleitet wird die gesamt rund einstündige Festsitzung von den Wiener Philharmonikern, die unter anderem ein Mozart-Stück zum Besten geben. Das Musikprogramm wurde übrigens mit den Vorstellungen Fischers abgestimmt.

TV-Hinweis

Am Freitag berichtet eine ZIB-Spezial ab 9.06 Uhr bis 12.45 über die Verabschiedung Fischers.

Eigentlich sollte ja nach der Verabschiedung der neue Bundespräsident angelobt werden. Angesichts der vom VfGH verfügten Neuwahl (am 2. Oktober) wird jedoch fürs Erste das Nationalratspräsidium - also Bures, der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf und der Dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer - als Kollegialorgan die Aufgaben des Staatsoberhaupts übernehmen müssen.

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