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Ruf nach einheitlichem Richtsatz

Nach dem folgenschweren Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Hofburg-Stichwahl gibt es am 2. Oktober nun erneut eine bundesweite Wahl. Gewählt werden soll nach bestehenden Regeln - immer lauter wird aber auch der Ruf nach besseren Rahmenbedingungen für den derzeit vieldiskutierten Wahlbeisitz.

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In Österreich gibt es bisher jedenfalls keine einheitliche Praxis, wie die Helfer entlohnt werden. In manchen Kommunen gibt es allenfalls ein Essen, manche Gemeinden zahlen dann aber auch eine kleine finanzielle Entschädigung.

„Blanke Theorie“

Ein Sprecher der Wiener Wahlbehörde verwies im Rahmen eines APA-Rückrufes etwa auf eine als Funktionsgebühr bezeichnete Entschädigung in der Höhe von 45 Euro. Beisitzer bei den Briefwahlkarten müssen sich mit 20 Euro begnügen - Verpflegung ist in Wien aber in beiden Fällen nicht inklusive.

„Eine Wurstsemmel und eine Coca-Cola“, „25 Euro und eine Jause“, aber auch zwölf Euro pro anwesender Stunde wurden als Beispiele aus Niederösterreich genannt. Von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird der Wahlbeisitz auch in Oberösterreich - das an sich dafür vorgesehene Gebührenanspruchsgesetz ist laut Landeswahlleiter Josef Gruber nicht mehr als „blanke Theorie“.

Geld für den Wahlbeisitz gebe es vor allem in reicheren Kommunen. Dieses fließe entweder den Beisitzern zu oder letztlich den Parteien, die etwas drauflegen und dann eine gesellige Veranstaltung für ihre Leute organisieren, so Gruber. In anderen Gemeinden sei das Amt Ehrensache und werde maximal etwa „mit einem Gulasch und einem Bier, wenn alles beendet ist“, abgegolten.

Frühstücks- und Mittagsgeld

In Kärnten haben Wahlbeisitzer grundsätzlich Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Laut Gerhard Jesernig, dem Leiter der Landeswahlbehörde, sind das der Fahrtkostenersatz, rund vier Euro für das Frühstück und 8,50 Euro für das Mittagessen. „Viele Gemeinden sind aber großzügig und zahlen mehr.“ Das sei dann aber eine freiwillige Sache der Gemeindewahlbehörden. „Es gibt aber auch Gemeinden, wo das die Leute aus dem Ort für ein Mittagessen und zwei Getränke machen“, so Jesernig.

In Klagenfurt bekommen Beisitzer 50 Euro (Wahlleiter und Stellvertreter bekommen 150 Euro oder zwölf Stunden Zeitausgleich). Auch in Villach erhalten Beisitzer 50 Euro, Wahlleiter und Stellvertreter aber 80.

Stadt Salzburg will künftig 80 Euro zahlen

In der Stadt Salzburg sind laut Franz Schefbaumer vom zuständigen Einwohner- und Standesamt 21,30 Euro Tagesgebühr für Wahlbeisitz vorgesehen. Da jede Gemeinde aber auch mehr bezahlen kann als vorgeschrieben, wurden in Salzburg zuletzt 54 Euro bezahlt - vorgesehen sei zudem eine Erhöhung auf 80 Euro. Auch andere Salzburger Kommunen wie St. Johann im Pongau und Wals-Siezenheim zahlen mehr - laut den „Salzburger Nachrichten“ 40 bzw. 50 Euro pro Person und Tag.

Überstundenausgleich für Gemeindeangestellte

Das Land Tirol verwies gegenüber der APA ebenfalls auf die Nationalratswahlordnung, laut der sich der Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz bemesse. In welchem Ausmaß dieser Gebührenanspruch tatsächlich auf Gemeindeebene und Bezirksebene geltend gemacht wird, sei dem Land nicht bekannt. Das habe über jene Wahlbehörde zu erfolgen, der der jeweilige Wahlleiter angehört. Die Mitglieder der Landeswahlbehörde hätten zuletzt keinen Gebührenanspruch beim Landeswahlleiter geltend gemacht, auch nicht bei vergangenen Bundeswahlen.

In Vorarlberg habe noch kein Wahlbeisitzer der Landeswahlbehörde eine ihm nach dem Schöffengesetz zustehende Entschädigung für seine Tätigkeit am Wahltag beansprucht, teilte Andrea Schenkermayr von der zuständigen Abteilung im Bregenzer Landhaus laut APA mit. Entsprechende Rückmeldungen - dass die Betroffenen auf Entschädigung verzichteten - gab es auch von den Bezirkshauptmannschaften.

Auf Gemeindeebene bleibe die Entscheidung den Kommunen überlassen, Entschädigungen würden aber eher nicht ausbezahlt, hieß es seitens des Vorarlberger Gemeindeverbands. Vorstellbar sei eher, dass Wahlbeisitzern ein Mittagessen oder Getränke spendiert werden. Landes- oder Gemeindebeamte, die bei einem Urnengang als Helfer tätig sind, bekämen die Arbeitszeit als Überstunden gutgeschrieben, hieß es von den Institutionen.

Mödlhammer gegen Bürgerpflicht

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer plädierte zuletzt für einen österreichweit einheitlichen Richtsatz für die Aufwandsentschädigung von Beisitzern. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte sogar noch vor der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl beschlossen werden, so Mödlhammer.

Der Gemeindebund-Chef will beim Aufstellen von Wahlbeisitzern künftig aber auch die Parteien verstärkt fordern. Diese sollten dazu „verpflichtet“ werden, ausreichend Beisitzer zu schicken, regte er im „Kurier“ (Dienstagausgabe) an. Erscheinen diese Abgesandten nicht, sollten die Parteien „Strafe“ zahlen. So wie zuvor auch viele Parteienvertreter hält unterdessen auch Mödlhammer von der Idee einer Verpflichtung analog zum Schöffen-System nicht besonders viel - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Sobotka will „unaufgeregt diskutieren“

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will die Vorschläge zur Förderung der Aufstellung von Wahlbeisitzern noch nicht kommentieren, sondern zunächst „ganz unaufgeregt diskutieren“. Seine von ihm ventilierte Idee, Bürger - analog zum Schöffensystem vor Gericht - als Beisitzer zu verpflichten, sei ebenfalls lediglich ein Vorschlag gewesen. „Wenn Sie einen anderen haben, der besser ist, freue ich mich“, sagte er am Dienstag gegenüber Journalisten. Für Sozialminister Alois Stöger und Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (beide SPÖ) ist es jedenfalls auch an der Zeit, die Arbeit der Wahlbeisitzer zu honorieren.

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