77.926 Stimmen betroffen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten sind laut VfGH-Präsident Gerhart Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Eine Wiederholung nur in den betroffenen Bezirken wäre seinen Angaben zufolge aber technisch nicht möglich gewesen.

Festgehalten wurde vom VfGH-Präsidenten, dass das Verfahren keinen Hinweis auf konkrete Manipulation gebracht habe: „Der Verfassungsgerichtshof hält ausdrücklich fest, dass keiner der von ihm einvernommenen Zeugen Hinweise auf Manipulationen wahrgenommen hat.“

Für die Aufhebung maßgebliche Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahlauszählung stellte das Gericht in folgenden Bezirken fest: Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Villach und Villach-Land, Schwaz, Wien-Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Leibnitz und Reutte.

Grundsätzlich plädierte Holzinger für eine Stärkung der Wahlbeisitzer der Parteien. Diese hatten im Verfahren wiederholt angegeben, falsche Sitzungsprotokolle ungeprüft unterschrieben zu haben. Holzinger: „Es wäre falsch, Probleme auf diese Personen zu schieben.“

„Briefwahl nicht verfassungswidrig“

Auf die Briefwahl hat das VfGH-Urteil indes keine Auswirkungen. Die Möglichkeit einer Briefwahl ist demnach "nicht verfassungswidrig und „kann bestehen bleiben“, wie VfGH-Sprecher Christian Neuwirth via Twitter mitteilte.

Laut Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird die Wahl nach den bisher geltenden Regeln „eins zu eins“ wiederholt. Eine baldige Reform wurde von Sobotka - Stichwort zentrales Wahlregister - gleichzeitig nicht ausgeschlossen.