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Onlinefragen auch bei Reise nach Kanada

Seit Jänner gelten für die Einreise in die USA und seit März für die Einreise nach Kanada veränderte Regeln. Kanada hat nun ein System ähnlich dem US-amerikanischen ESTA-Onlinefragekatalog installiert, der überwiegend österreichische Touristen betrifft. Die USA wiederum haben Ausnahmen für ESTA geschaffen, die auch österreichische Bürgerinnen und Bürger betreffen können.

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Reisende, die sich seit 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder in Syrien aufgehalten haben, können seit der Änderung keinen ESTA-Antrag mehr stellen. Sie fallen seit 21. Jänner 2016 unter die Visumpflicht. Auch Personen, die neben einer österreichischen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen, müssen ein Visum beantragen. Nähere Auskunft über mögliche Ausnahmen, zum Beispiel dienstliche Reisen, erteilt die US-Botschaft in Wien.

Reaktion auf Terror von Paris

Der Ausschluss von Menschen mit Verbindungen in eines oder mehrere der genannten Länder aus dem „Visa Waiver“-Programm, über das die formlosen Berechtigungen zum 90-tägigen Aufenthalt (nach dem Abarbeiten der ESTA-Fragen und dem Ausfüllen der Einreisekarte) erteilt werden, wurde nach den Terroranschlägen von Paris in die Wege geleitet. Österreich ist eines von 38 Ländern (darunter 23 EU-Länder), dessen Bürger das „Visa Waiver“-Programm nutzen können.

Mehrere der Attentäter von Paris hatten sich bei der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak aufgehalten. Da sie die französische bzw. belgische Staatsbürgerschaft besaßen, hätten sie ohne Visum in die USA fliegen können. Jedes Jahr kommen rund 13 Millionen Europäer über das „Visa Waiver“-Programm in die USA. Vertreter aus der Europäischen Union hatten die strengeren Vorschrift als unverhältnismäßig und unfair kritisiert.

Warnung vor gefälschten Websites

Die ESTA-Registrierung muss mindestens 72 Stunden vor dem Abflug in die USA erfolgen - auch bei Transitreisen. Erforderlich sind Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer etc.), zur Sicherheit (Krankheiten, Motiv der Einreise) sowie Informationen zu den Reisedaten. Seit 2015 müssen auch die Namen der Eltern sowie Informationen zu Pseudonymen, zum Arbeitgeber und zu möglichen Kontaktpersonen in den USA angegeben werden.

Die Registrierungsgebühr beträgt 14 US-Dollar und muss per Kreditkarte gezahlt werden. Die Registrierung gilt zwei Jahre und kann im Nachhinein bearbeitet werden. Weiterhin warnen die US-Behörden sowie Touristiker und auch der ÖAMTC vor den zahlreichen im Netz zu findenden gefälschten Websites - die einerseits überhöhte Gebühren verlangen und andererseits die Anträge nur vielleicht korrekt weiterverarbeiten.

Nur Vorstufe zur Einreiseerlaubnis

Seit März gibt es für Kanada die „ESTA-Kopie“ eTA (Electronic Travel Authorization). Für die Registrierung müssen unter anderem Name, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Adresse, E-Mail-Adresse sowie die finanziellen Mittel angegeben werden, die für die Reise zur Verfügung stehen. Die Registrierungsgebühr von umgerechnet fünf Euro kann per Kreditkarte gezahlt werden. Für die Einreise auf dem Land- oder Seeweg muss das Onlineformular nicht ausgefüllt werden.

Auch nach der Bestätigung der Reiseregistrierung (ESTA/eTA) gilt für beide Länder, dass es nur um eine Vorbedingung für die Einreiseerlaubnis geht. Die tatsächliche Berechtigung zur Einreise wird erst vom Grenzbeamten bei der Einreise erteilt. Mit Fragen des Grenzbeamten nach dem Reisezweck, der Aufenthaltsdauer sowie dem Aufenthaltsort ist zu rechnen - und mit langem Schlange stehen, meist aber zumindest mit Blick auf sehr viele Flaggen des Zielstaates.

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