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„Mehr als beschämend“

Wie locker der Umgang mit gesetzlichen Vorschriften und der eigenen Unterschrift unter Protokolle ist, die man nicht gelesen hat, zeigen die bisherigen Zeugenanhörungen vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Gericht untersucht derzeit Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zeigte sich am Dienstag „maßlos enttäuscht“ über die beschriebenen Vorgänge.

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Das Ausmaß an „Schlampereien“, das am ersten Tag der VfGH-Verhandlung sichtbar wurde, sei „untragbar“. Zudem sei es „mehr als beschämend, dass Juristen sich Blanko-Unterschriften holen“. Die Zeugenaussagen hätten auch gezeigt, dass oft ein „schlampiger Weg“ bei der Auszählung beschritten worden sei. Das sei „unhaltbar“. Eine Reform der Briefwahl müsse unbedingt eine für Wahlkommissionen und -behörden „praktikable“ Lösung bringen.

Wolfgang Sobotka (ÖVP)

APA/Georg Hochmuth

Sobotka ärgert sich über Auszählungspraktiken bei Briefwahlstimmen

Sobotka kritisierte hier auch die Behörden. Es wäre „der korrekte Weg gewesen, schon früher aufzuzeigen, dass das Gesetz nicht zu vollziehen ist“. Doch für die Gesetzgebung sei das Parlament zuständig, und bei der ersten Gesprächsrunde über allfällige Reformen habe er die Parteienvertreter bereits ersucht, sich über „praktikable“ Lösungen Gedanken zu machen. Das Ministerium könne nur „schauen, dass das Gesetz eingehalten wird - und das haben wir auch getan“, so der Innenminister.

Kuverts zu früh geöffnet

Die FPÖ hatte in einer 150-Seiten-Schrift die Stichwahl angefochten. Von Montag bis Donnerstag werden über 90 Zeugen befragt, um etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Stichwahl aufzuklären - der VfGH hat auf Basis der bisherigen Zeugenbefragungen vorerst vier zusätzliche Zeugen eingeladen. Schon am ersten Tag bestätigten Zeugenaussagen, dass in manchen Bezirken Briefwahlkuverts zu früh geöffnet wurden. Manche Beisitzer erschienen gar nicht zur Auszählung - obwohl diese unterschrieben hatten, dass die Auszählung gesetzeskonform erfolgte.

Die Regierungsspitze sieht derzeit zwar keine Hinweise auf Manipulation, zeigte sich mit den Vorgängen aber unzufrieden. Die von den Zeugen offengelegten Vorgänge seien unerfreulich, sagten SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern und ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat. „Ich fürchte, dass man dem Herrn Bundesminister recht geben muss“, sagte Kern mit Blick auf Sobotka. „Besonders, was da auf der Ebene der Bezirksbehörden passiert ist, ist kein Ruhmesblatt.“ Man müsse nun aber auf den Spruch der Verfassungsrichter warten, so Mitterlehner.

„Rechtswidrigkeiten dürften gegeben sein“

Der frühere VfGH-Präsident Ludwig Adamovich wollte im ZIB2-Interview keine Prognosen abgeben, wie das Gericht entscheidet. In der Auslegung von Rechtsvorschriften, die eine Manipulation verhindern sollen, sei die Judikatur des VfGH bisher aber immer „sehr streng“ gewesen, so Adamovich.

Adamovich: Rechtswidrigkeiten ernst nehmen

Rechtswidrigkeiten dürften gegeben sein, und solche Vorgänge seien sehr ernst zu nehmen, sagte Adamovich.

„Rechtswidrigkeiten dürften gegeben sein“, sagte Adamovich. Dass manipuliert worden sei, habe zwar niemand behauptet - aber Kern der bisherigen VfGH-Judikatur sei die „strikte Auslegung von Rechtsvorschriften, die eine Manipulation verhindern sollen“. Daher seien „solche Vorgänge doch sehr ernst zu nehmen“. Dass der VfGH von seiner Judikatur abweicht - was gelegentlich schon geschah -, könne er sich „schwer vorstellen“, denn „hier geht’s schon um etwas sehr Grundsätzliches“.

Nicht „zwingend“ ist für Adamovich, dass im Fall der Aufhebung die Stichwahl in ganz Österreich - und nicht nur in einzelnen Bezirken - wiederholt werden müsste. Aber die Argumentation, dass bei der Bundespräsidentenkür Wahlkarten in anderen Bezirken mitgezählt werden (und der betreffende Wähler bei einer Wiederholung eine zweite Stimmen abgeben könnte), „hat viel für sich“. Eine Aufhebung des ersten Wahlganges steht nicht zur Diskussion, denn dieser ist von der Anfechtung nicht betroffen.

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