Öffentliche Verhandlung verlängert
Von Montag bis Donnerstag werden über 90 Zeugen vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) geladen, um die Vorwürfe der FPÖ von Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Stichwahl im Mai zu überprüfen. Das mediale Interesse ist enorm, der Zeitdruck auch.
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In der kommenden Woche wird der VfGH die öffentliche Verhandlung verlängern und die Parteienvertreter zu Wort kommen lassen. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte, dass auch diese „Phase zwei“ öffentlich stattfinden wird. Auf 152 Seiten hatte Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer für die FPÖ dargelegt, warum die Briefwahl überhaupt verfassungswidrig sei. Damit dürfte die FPÖ beim VfGH keine Chancen haben, wurde doch schon in mehreren Erkenntnissen festgestellt, dass die Briefwahl eine zulässige Möglichkeit ist, die Wahlbeteiligung zu fördern.
Eidesstattliche Erklärungen von Wahlbeisitzern
Völlig offen ist aber, ob die von der FPÖ behaupteten Gesetzwidrigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen am Tag nach der Stichwahl eine Wiederholung erforderlich machen. In 94 von 117 Bezirkswahlbehörden habe es solche gegeben, behauptet die FPÖ: In 84 seien die Wahlkarten vorzeitig sortiert, in 17 verfrüht geöffnet, in elf auch die Stimmkuverts entnommen worden.
Zeugen aus 20 Wahlbezirken
Für den ersten Tag sind Mitglieder der Bezirkswahlbehörden von Südoststeiermark, Innsbruck-Land, Kitzbühel, Villach-Stadt, Villach-Land und Schwaz geladen. Für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag stehen Landeck, Wien-Umgebung, Hermagor, Hollabrunn, Wolfsberg, Freistadt, Liezen, Bregenz, Kufstein, Graz-Umgebung, Gänserndorf, Leibnitz, Völkermarkt und Reutte auf dem Plan.
Zum vorgeschriebenen Start Montag um 9.00 Uhr seien die Stimmen in vier Wahlkreisen bereits ausgezählt gewesen, in sieben hätten nicht zuständige Personen ausgezählt. Auf diese Angaben kam die FPÖ durch eine Umfrage unter Wahlbeisitzern (mittels Fragebogen), viele von ihnen hätten - steht in der Anfechtung - auch eidesstattliche Erklärungen abgegeben.
Auswirkungen auf Endergebnis?
Die Höchstrichter müssen nun zwei Fragen beantworten. In welchen Fällen könnte es - auch nur ansatzweise - dazu gekommen sein, dass die Wahlentscheidung einzelner Wähler untergegangen ist? Und wenn, ob es genügend solcher Fälle waren, damit das etwas am Wahlergebnis hätte ändern können?
Der von den Grünen unterstützte Kandidat Alexander Van der Bellen lag am 22. Mai um 30.863 Stimmen vorne. Vorwürfe einer möglichen Wahlmanipulation bringt die FPÖ zwar medial vor, in der Anfechtung steht davon aber nichts. Nur wenn sich aufgrund der behaupteten Fehler das Wahlergebnis ändern würde, müsste sich der VfGH detailliert mit den Inhalten der Anfechtung befassen.
15.011 Stimmen Differenz bei Wahlkarten
Bei der VfGH-Verhandlung geht es nun aber um 15.011 Stimmen - so hoch war die Differenz zwischen den Briefwahlstimmen für Van der Bellen und den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Entscheidend ist, nach welchem Kriterium der VfGH entscheiden wird. Geht man allein von der Differenz der Stimmen aus, würden zumindest die 20 untersuchten Wahlbezirke eine Aufhebung nicht rechtfertigen. Denn selbst wenn man diese Stimmen ausscheidet, liegt Van der Bellen österreichweit immer noch um 15.852 Stimmen vor Hofer.
Den schwerwiegendsten Vorwurf, die Sortierung, Öffnung und Auszählung von Wahlkarten durch nicht befugte Personen bzw. ohne die Beisitzer der Parteien, hat die FPÖ den Bezirken Graz-Umgebung, Innsbruck-Land, Südoststeiermark, Schwaz, Villach-Land, Kitzbühel und Villach-Stadt gemacht. Rechnet man deren Briefwahlergebnisse zusammen, holte Van der Bellen dort 4.751 Stimmen Vorsprung vor Hofer. Laut Böhmdorfer wurden aber etwas mehr als 573.000 Wahlkarten vorzeitig sortiert und mehr als 58.000 Briefwahlstimmen von Unzuständigen ausgezählt. Dieser Vorgang, die Auszählung durch nicht befugte Personen, wäre der wohl schwerwiegendste Mangel.
Entscheidung bis 6. Juli?
Mit einem Erkenntnis des VfGH am Donnerstag kann nicht gerechnet werden. Denn anders als bei einem Strafprozess gibt der VfGH seine Entscheidung kaum je am Ende der Verhandlung bekannt. Strafgerichte haben bei umfangreichen Beweisverfahren außerdem meist Pausen zwischen Verhandlungstagen. Die Zeit hat der VfGH angesichts der für 8. Juli geplanten Angelobung nicht. Gleich wie beim Strafgericht, aber ungewohnt für die Höchstrichter wird allerdings die öffentliche Verhandlung sein.
Die 14 Verfassungsrichter werden sich nach der Anhörung aller Zeugen zu Beratungen zurückziehen. Aus dem VfGH hatte es zuletzt geheißen, dass man spätestens am 6. Juli eine Entscheidung präsentieren wolle. Auch das ist aber nur eine Absichtserklärung: Weder kann der VfGH wissen, was die Vernehmung der Zeugen ergibt - was allenfalls noch weitere Schritte im Beweisverfahren nötig macht -, noch gibt es Vorbilder für Verfahren dieses Ausmaßes.
VfGH als letzte Instanz
Bei Wahlanfechtungen ist der VfGH erste und letzte innerstaatliche Instanz zugleich. Die Höchstrichter werden deshalb alles daransetzen, dass die Entscheidung so unangreifbar wie nur irgend möglich sein wird. Das lässt einige bereits vermuten, dass es zu einer Wiederholung der gesamten Wahl kommen wird - bundesweit, weil die Briefwahlstimmen einer Bundespräsidentenwahl im Nachhinein nicht mehr ihren „Heimatwahlkreisen“ zuzuordnen sind, also nicht klar ist, wo sie „hingehören“.
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