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„War nicht meine Aufgabe“

Seit Montag befragt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Zeugen aus Bezirken, in denen es bei der Hofburg-Stichwahl zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. Was sich bisher durchzieht: ein großer Widerspruch zwischen Gesetz und Praxis und ein enormes Ausmaß an Vertrauen mit wenig Kontrolle.

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So wurde etwa im Stimmbezirk Südoststeiermark laut Bezirkshauptmann bereits am Wahlsonntag ausgezählt - ohne Wahlbeisitzer der Parteien. Laut unterschriebenem Protokoll wurde hingegen unter Beobachtung der Wahlbeisitzer erst ab Montag um 9.00 Uhr ausgezählt. Sie habe unterschrieben, „weil ich vertraut habe“, sagte etwa die ÖVP-Beisitzerin. Sie habe keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gesehen.

Von Amt abgewiesen?

Problematisch werden könnte die Aussage der FPÖ-Beisitzerin, dass sie am Montag vom stellvertretenden Wahlleiter davon abgehalten worden sei, die Auszählung zu überwachen. Sie sei schon im Lauf des Vormittags im Amt erschienen - auf Aufforderung der Landes-FPÖ. Dort sei sie abgewiesen worden. Der Bezirkshauptmann widersprach dieser Darstellung. Es sei ein Missverständnis gewesen. Wahlbeisitzer hätten selbstverständlich an der Auszählung teilnehmen dürfen. Diese Frage muss nun der VfGH klären.

Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Gerhart Holzinger, und die Verfassungsrichter Helmut Hörtenhuber, Rudolf Müller und Georg Lienbacher

APA/Georg Hochmuth

14 Richter führen die mehrtägige Anhörung der Zeugen durch

Alle Zeugen aus der Südoststeiermark - mit Ausnahme der FPÖ-Beisitzerin - gaben an, dass bereits am 25. April beschlossen worden sei, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen an Beamte und Vertragsbedienstete der Bezirkshauptmannschaft delegiert werde.

Unterschreiben, ohne zu lesen

Dass Protokolle unterschrieben wurden, ohne dass wirklich gelesen wurde, was signiert wird, war offenbar kein Einzelfall. Auch im Bezirk Villach-Stadt unterschrieb eine Zeugin, an der Auszählung von Wahlkarten ab Montagfrüh teilgenommen zu haben. „Man hat mir nur die Seite gegeben, die ich unterschreiben soll. Ich habe das nicht überprüft.“ Die Frage, ob es nicht üblich sei, den Text durchzulesen, bevor man unterschreibt, beantwortete sie mit einem deutlichen Nein. Die Zeugin hatte auch nicht danach gefragt, die Wahlkarten zu überprüfen: „Soweit ich mich informiert habe, war das nicht meine Aufgabe.“

In den Protokollen wurde die vorzeitige Öffnung und Auszählung der Stimmen nicht vermerkt. Nur in Villach verlangte eine FPÖ-Beisitzerin, die Geschehnisse zu protokollieren. Juristen hätten dann angegeben, dass das Protokoll nicht veränderbar sei, sagte die Beisitzerin vor dem VfGH. Stattdessen habe es einen Aktenvermerk gegeben, den sie aber als „Frechheit“ empfunden habe, weil auf die von ihr aufgezeigten Formalfehler darin nicht eingegangen worden sei. Von Manipulation wollte sie aber nicht sprechen: „Mir war eigentlich klar, dass ein Formalfehler vorliegt.“

Bericht von den Zeugenbefragungen

Andreas Mayer-Bohusch berichtet von den ersten Zeugenbefragungen im Verfassungsgerichtshof.

Ermittelt wird derzeit der Widerspruch zwischen unterschriebenen Protokollen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, und späteren eidesstaatlichen Erklärungen von Beisitzern über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ermittelt bereits gegen „bekannte und unbekannte Täter“ wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

„Nicht klar, dass ich dabei sein muss“

Unkenntnis und wiederum großes Vertrauen zeigte sich unter vor den VfGH geladenen Beisitzern aus dem Bezirk Innsbruck-Land. Die Wahlkarten wurden dort bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Termin geöffnet, die ungültigen aussortiert, die gültigen geöffnet und am Montag ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt. Das wurde von Beisitzern von FPÖ und auch Grünen bestätigt. Problematisch fanden sie das Vorgehen nicht: „Dass ich dabei sein kann, war mir schon klar, aber nicht, dass ich muss“, sagte der FPÖ-Beisitzer bei der Anhörung.

Er habe keine Anhaltspunkte für eine Manipulation des Ergebnisses gesehen. Auch die grüne Beisitzerin gab an, zwischendurch nur kurz „vorbeigeschaut“ und den auszählenden Beamten vertraut zu haben: „Ich bin davon ausgegangen, dass das so passt. Wenn ein Jurist am Werk ist, wird das schon so stimmen.“ Ob diese Vorgehensweise rechtlich korrekt war, muss nun das Höchstgericht klären.

Wahlleiter: Vorgehensweise 2013 beschlossen

Der Innsbrucker Wahlleiter betonte, dass die Vorgehensweise bereits 2013 in der Wahlbehörde beschlossen und am Wahlsonntag noch einmal besprochen worden sei. Der Wahlleiter argumentierte, dass, wenn man nicht früher mit der Sortierung begonnen hätte, die Auszählung der 15.000 Wahlkarten nicht zu bewältigen gewesen wäre. Die Auszählung habe aber erst am Montag begonnen. Verwehrt habe man den Beisitzern die Teilnahme an der Auszählung der Stimmen nicht: „Jede Hilfe wäre begrüßt worden.“

Der Wahlleiter sieht sich jedenfalls im Recht, weil die Nationalratswahlordnung dem Wahlleiter ermöglicht, selbstständig vorzugehen, wenn die anderen Mitglieder seiner Wahlbehörde „ungeachtet der ordnungsgemäßen Einberufung“ nicht erscheinen. Problematisch ist aber, dass dieser angebliche Beschluss 2013 nicht dokumentiert wurde. Die Beisitzer konnten sich an einen expliziten Beschluss nicht erinnern.

Druck zu schneller Auszählung

Im Stimmbezirk Wien-Umgebung soll es Druck gegeben haben, schnell auszuzählen. Im ersten Wahlgang soll hier die Auszählung im Österreich-Vergleich am längsten gedauert haben. Es seien daher schon am Wahlsonntag „Vorarbeiten“ getätigt worden wie die Erstellung von Listen und die Auswertung von Wahlkarten, sagte der Zeuge. Die Wahlbeisitzer hätten von diesen Arbeiten am Wahlsonntag nichts gewusst und daher auch keine Möglichkeit gehabt, daran teilzunehmen.

Sie habe keine Anzeichen eines Missbrauchs gesehen, sagte die dortige FPÖ-Beisitzerin vor dem VfGH. Aber durch das Vorsortieren und Öffnen der Wahlkartenkuverts sei „Manipulationen Tür und Tor geöffnet“ worden. Das habe sie damals nicht so realisiert: „Ich war zu gutgläubig.“ Deshalb habe sie auch das Sitzungsprotokoll ungelesen und „im Vertrauen“ unterschrieben - obwohl die Zeitangaben nicht stimmten.

„Tun nichts anderes als aufschlitzen“

Kritische Fragen des VfGH mussten sich die Zeugen aus dem Kärntner Wahlbezirk Hermagor gefallen lassen. Auch dort wurden bereits am Wahlsonntag Wahlkarten geöffnet. Der Bezirkshauptmann wehrte sich gegen das Wort „schlampig“. Er habe vielmehr für die Wahlbeisitzer die Arbeit am Montag verkürzen wollen. Einige hätten sich bereits bei der letzten Nationalratswahl beklagt, dass ihre berufliche Tätigkeit unnötigerweise eingeschränkt werde, „weil wir ja nichts anderes tun als aufschlitzen“.

Diese Ansicht teile er in „keinster Weise“, sagte Robert Stein, oberster Wahlleiter des Innenministeriums, auf Nachfrage des VfGH. Andere Bezirke hätten gezeigt, dass man eine vollkommen gesetzeskonforme Auszählung durchführen könne. Bisher habe man sich als oberste Wahlbehörde auf die Akten gestützt, in denen bisher „immer alles korrekt abgebildet“ gewesen sei.

Keine Hinweise auf bewusste Manipulation

Bisher gibt es keine Hinweise auf bewusste Manipulation der Stimmen. Das sei undenkbar, sagte etwa eine Zeugin aus dem Bezirk Kitzbühel: „Da müsste jemand Spider-Man sein“, berichtete der „Standard“ von der Anhörung. Auch der Zeuge aus dem Bezirk Villach-Land hat keine Anhaltspunkte für Missbrauch. Allerdings unterschrieb auch er ein Protokoll, wo ihm seiner Aussage zufolge nur die letzte Seite vorgelegt worden war.

Im Tiroler Stimmbezirk Landeck bestätigten sich die Vorwürfe der FPÖ nicht. Der blaue Wahlbeisitzer hatte im Nachhinein erklärt, dass die Wahlkarten zu früh geöffnet worden seien. Die Beisitzer der anderen Parteien sagten hingegen aus, dass es keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten und Formalfehler gegeben habe. „Ich war um 20 vor 9.00 Uhr dort, da hat’s geheißen: ‚Du bist zu früh, wir dürfen vor neun nicht anfangen.‘ Dann bin ich halt frühstücken gegangen“, sagte die SPÖ-Beisitzerin. Die Zeugen gaben zudem übereinstimmend an, dass der FPÖ-Besitzer erst am Montag um 11.30 Uhr erschienen sei.

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